fbpx

Private Versicherungen, Versicherungen

Die Glasbruchversicherung

By admin


Verbraucher werden eine Glasbruchversicherung sicherlich als einen optionalen Baustein einer in Österreich üblichen Haushaltsversicherung kennen. Daher scheint es mitunter überflüssig zu sein, zusätzlich auf die Leistungen einer separaten Glasbruchversicherung zurückzugreifen. Bei näherer Betrachtung ist es jedoch häufig so, dass die Glasversicherung als zusätzliche Absicherung für zahlreiche Verbraucher sinnvoll sein kann. Die Glasversicherung, oftmals auch als Glasbruchversicherung bezeichnet, ist eine Spezialversicherung für Haushalte, die häufig als Ergänzung zur Haushalts- und/oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

 

Welche Leistungen beinhaltet die Glasversicherung?

Wie am Namen bereits zu erkennen ist, können sich Verbraucher mittels einer Glasversicherung gegen Schäden absichern, die an sämtlichen Sachwerten im oder am Haus entstehen, die aus Glas sind. In vielen Fällen wird eine derartige Versicherung genutzt, wenn entweder im Haus oder am Haus besonders viele Glasscheiben oder sonstige Gegenstände aus Glas verarbeitet bzw. enthalten sind. Bei den meisten Glasbruchversicherungen ist es so, dass sowohl Schäden am Gebäude aus Glas als auch an solchen Gegenständen versichert sind, die sich im Haushalt befinden.

Heutzutage werden, je nach Versicherungsanbieter, auch noch Folgeschäden von der Versicherung übernommen, die durch den Glasbruch entstanden sind. Sind Beispielsweise durch die kaputte Scheibe Schrammen am Parkett entstanden, werden diese ebenfalls durch die Glasbruchversicherung ersetzt.

Welche Gegenstände sind mit der Haushaltsversicherung versichert?

Je nach Versicherer sind es in erster Linie die folgenden Gegenstände, die im Zuge der Glasbruchversicherung gegen Schäden abgesichert sind:

  • Fenster
  • Türen aus Glas
  • Vitrinen
  • Wintergärten
  • Duschkabinen
  • Spiegel
  • Sichtfenster von Kaminen
  • Glasbestandteile von Möbeln, beispielsweise Tischplatten

 

In manchen Fällen werden nicht nur Gegenstände, die aus Glas sind, durch die Glasbruchversicherung geschützt, sondern der Versicherungsschutz erstreckt sich darüber hinaus auch auf sogenannte glasähnliche Materialien. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Kunststoffe (Plexigals) oder auch Ceranfelder, die bei Beschädigung ebenfalls versichert sind.

Bei vielen Versicherungsanbietern ist beim Bruch des Ceranfeldes nur das Glas versichert. Klingt im ersten Moment logisch, allerdings lässt sich bei einigen Ceranfeldern das Glas alleine nicht austauschen. Es ist somit ein Tausch des gesamten Ceranfeldes inklusive der Elektronik notwenig. Wie gesagt übernehmen dann einige Versicherungsgesellschaften nur die Kosten für das Glas. Es gibt jedoch auch Versicherungen die dann das Ceranfeld inkl. Elektronik ersetzen.

Wichtig: Gerade bei Wintergärten ist es wichtig, dass diese nur dann gegen Glasbruch versichert sind, wenn auch ein Fundament besteht.

[arrows style=“arrow-blue-1.png“ align=“center“]

Fragen Sie bei uns nach, wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl der richtigen Versicherung, damit Sie auch bei Glasbruchschäden den Schaden ersetzt bekommen. Kontaktieren Sie uns via Live-Chat oder mailto:makler@versichert.at

[arrows style=“arrow-blue-2.png“ align=“center“]

Die Glasbruchversicherung bezahlt Schäden an Flachgläsern
Die Glasbruchversicherung bezahlt Schäden an Flachgläsern

Welche Schäden sind versichert?

Wer sich für eine Glasbruchversicherung entscheidet, der möchte natürlich zunächst einmal wissen, welche Schadensursachen mit dieser Versicherung überhaupt abgedeckt werden können. In erster Linie sind es die folgenden Ursachen, die zu einer Beschädigung von Glasscheiben oder sonstigen Glasgegenständen führen können und im Zuge der Glasversicherung abgedeckt werden:

  • Umwelteinflüsse, beispielsweise Sturm oder Hagel
  • Schäden durch Dritte, beispielsweise durch Vandalismus oder einen Einbruchdiebstahl
  • Schäden durch Unachtsamkeit (durch den Versicherungsnehmer)

Bis auf wenige Ausnahmen haben sämtliche Schadensursachen natürlich zur Folge, dass die jeweilige Glasscheibe oder die Gegenstände aus Glas zerstört werden, da die Reparatur einer zerbrochenen Glasscheibe natürlich eher praxisfremd ist. Allerdings können dennoch durch die beschädigte oder zerstörte Glasscheibe Reparaturkosten entstehen, die dann ebenfalls von der Versicherung getragen werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine zerbrochene Fensterscheibe im Zuge einer Notverglasung zumindest vorübergehend das Haus vor Windeinfall und unerwünschten Besuchern absichern soll.

Welche Kosten werden nicht übernommen?

Während die zuvor genannten Ursachen dazu führen, dass Beschädigungen oder Zerstörungen der Glasgegenstände reguliert werden, gibt es auch diverse Schäden, die zu den Ausschlüssen der Glasbruchversicherung gehören. So werden beispielsweise solche Glasschäden nicht übernommen, die bereits durch eine andere Versicherung abgedeckt werden, wie zu Beispiel durch die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung. Darüber hinaus gibt es weitere Ausschlüsse in der Glasversicherung, zu denen unter anderem die sogenannten Hohlgläser gehören. Dazu zählen insbesondere:

  • Aquarien
  • Terrarien
  • Vasen
  • Trinkgefäße
  • Beleuchtungen

In aller Regel werden Beschädigungen an diesen Gegenständen nicht ersetzt, wobei es insbesondere bei Aquarien und Terrarien möglich ist, diese optional mit in den Versicherungsschutz einzuschließen. Zu den Kosten, die ebenfalls nicht ersetzt werden, gehören sogenannte Schönheitsfehler am Glas. Dazu zählen insbesondere Kratzer, Schrammen, Absplitterungen und Trübungen. Diese Schäden fallen im Prinzip in den Bereich Verschleiß, der mit einer Glasversicherung nicht abgedeckt werden kann.

Versicherungssumme bei der Glasbruchversicherung

Wie bei jeder Versicherung, so kommt es auch bei der Glasversicherung darauf an, die passende Deckungssumme bzw. Versicherungssumme zu wählen. Bei der Glasbruchversicherung ist es so, dass es bei nahezu allen Versicherern grundsätzlich drei Möglichkeiten gibt, die Versicherungssumme festzulegen. Die erste Variante beinhaltet, dass der Versicherungsnehmer einzelne Glasgegenstände, die besonders wertvoll sind, durch eine Auflistung separat versichert. Diese Auflistung muss unter anderem den jeweiligen Wiederbeschaffungswert der Gegenstände beinhalten, sodass sich aus der Summe der verschiedenen Gegenstände mit ihren Wiederbeschaffungswerten dann die Deckungssumme ergibt. Damit es nicht zu einer Unterversicherung kommt, wird der Wert mithilfe des sogenannten Glaspreisindexes beziffert.

Auch in Österreich ist es allerdings so, dass die Deckungssumme in den meisten Fällen aufgrund der zweiten möglichen Variante festgelegt wird. Dabei handelt sich um eine pauschale Deckungssumme, in der alle Gebäude- und Mobiliarverglasungen enthalten sind. Hier muss nicht jeder einzelne Gegenstand aufgeführt werden, sondern ähnlich wie bei der Haushaltsversicherung gibt es eine Versicherungssumme, die für alle versicherbaren Glasgegenstände gilt.

Die meist angewendete dritte Möglichkeit ist die Versicherungssumme über die Quadratmeter-Anzahl der größten Scheibe festzulegen. Meist sind hier 5 oder 10 m² große Scheiben versichert. Diese Angabe ist dann ausreichend um sämtliche Scheiben bis zur maximal angegebenen m²-Anzahl im Vertrag integriert zu haben.

Worauf basiert der Beitrag zur Glasbruchversicherung?

Der Beitrag, der zur Glasversicherung zu zahlen ist, richtet sich im Wesentlichen nach der gewählten Sicherung bzw. Deckungssumme. Weitere Faktoren, die beispielsweise bei einer Haushalts- oder Wohngebäudeversicherung von Bedeutung sind, spielen bei der Glasversicherung normalerweise keine Rolle. So kommt es beispielsweise nicht auf die Bauart des Hauses an, wie hoch der zu zahlende Beitrag ist. Allerdings kann es demgegenüber sein, dass ein Unterschied zwischen der Art der Außenverglasung gemacht wird. Hier kann beispielsweise die Dicke der am Gebäude verarbeiten Glasscheiben eine Rolle spielen. Denn natürlich ist die Gefahr von Schäden bei dünnen Glasscheiben deutlich höher als bei Glasscheiben, die zum Beispiel eine Dicke von einem Zentimeter oder mehr haben.

Ein Spontanbruch an einer Fensterscheibe kann gerne mal EUR 2.000 kosten
Ein Spontanbruch an einer Fensterscheibe kann gerne mal EUR 2.000 kosten

Fazit zur Glasbruchversicherung

Die Glasversicherung ist definitiv eine Versicherungsart, die jeder Immobilieneigentümer und Mieter benötigen kann, da ein Glasbruch schnell passieren kann – teils auch ohne Fremdeinwirkung. Für die Hausratsversicherung reicht es indessen aus, den Glasbruch mit in die gewöhnliche Haushaltsversicherung zu integrieren. Dieser Produktteil ist meist sowieso in der Versicherung mit dabei.

In die Gebäudeversicherung oder Betriebsversicherung muss der Glasbruch zusätzlich und separat mit aufgenommen werden. Ansonsten ist keine Glasversicherung im Vertrag integriert.

Aus der Praxis kann berichtet werden, dass es häufig auch zu sogenannte Spontanbrüchen von Scheiben kommt. Hierbei ist keinerlei äußere Einwirkung auf die Scheibe notwendig. Die Scheibe zerspringt einfach in viele kleine Teilchen.

Weiterführende Beiträge

Hier finden Sie alle Informationen zur Haushaltsversicherung.

(No Ratings Yet)
Summary
Die Glasbruchversicherung
Article Name
Die Glasbruchversicherung
Description
Verbraucher werden eine Glasbruchversicherung sicherlich als einen optionalen Baustein einer in Österreich üblichen Haushaltsversicherung kennen. Daher scheint es mitunter überflüssig sein, zusätzlich auf die Leistungen einer separaten Glasbruchversicherung zurückzugreifen. Bei näherem Hinschauen ist es jedoch häufig so, dass die Glasversicherung als zusätzliche Absicherung für zahlreiche Verbraucher sinnvoll sein kann.
Author
Publisher Name
versichert.at
Publisher Logo

Tags


Weiterführende Links

Parken = Verwendung

Parken = Verwendung
{"email":"Email address invalid","url":"Website address invalid","required":"Required field missing"}

Melde dich bei unserem versichert.at Newsletter an!

>