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Die Eigenheimversicherung

Die Eigenheimversicherung ist eine sinnvolle Versicherung, um Eigentum (Ein- oder Zweifamilienhäuser) gegen verschiedenste Schäden und Haftpflichtforderungen zu versichern. Mehrfachversicherungen können aufgrund einer bestehenden Eigenheim- oder Haushaltsversicherung (Hausrat) zu unnötigen Ausgaben und einer Überversicherung führen und sind nicht sinnvoll. Aber auch eine Unterversicherung droht, wenn du wichtige Details übersiehst. Gerade in den letzten Jahren ist es aufgrund der sehr stark steigenden Baukosten vermehrt dazu gekommen, dass die Versicherungssumme in bestehenden Eigenheimversicherungspolizzen nicht mehr ausreichend sind. Hier gilt es die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit überprüfen zu lassen und ggf. anzupassen. 

Hier kannst du deine Eigenheimversicherung selbst berechnen:

Keine Pflichtversicherung – Wer muss bezahlen?

Grundsätzlich gibt es in Österreich keine Pflicht sein Eigenheim zu versichern. Haus- bzw. Immobilienbesitzer sind diesbezüglich an keinerlei Vorgaben gebunden. Wird das Eigenheim vermietet, wird die Versicherung für das Eigenheim gewöhnlich über die Betriebskosten an den Mieter weitergegeben. Somit können auch Mieter mit derartigen Kosten belastet werden. In nahezu allen Betriebskostenabrechnungen tauchen entsprechende Abrechnungsposten auf.

Welche Gebäudeteile versichert die Eigenheimversicherung?

Unter anderem kann die Gebäudeversicherung bei Brandschaden in Kraft treten.

Für dein allgemeines Verständnis ist zunächst wichtig zwischen einer Eigenheim- und einer Gebäudeversicherung zu unterschieden.

  1. Die Eigenheimversicherung wird für ein Ein- oder Zweifamilienwohnhaus abgeschlossen und schützt dein Haus (inklusive Garage, Kellerabteil, Garten, Fahrradkeller, Dachboden, Nebengebäude usw.) bei Schäden und Diebstahl. Die Haushaltsversicherung schützt den Inhalt deines Hauses - in Deutschland oft Hausrat genannt!
  2. Eine Gebäudeversicherung wird für ein Mehrparteienwohnhaus (Wohnblock - ab 3 Parteien möglich) abgeschlossen und schützt ebenfalls das gesamte Haus gegen die angegebenen Gefahren. Hierzu zählen oft auch sämtliche Nebengebäude. Zudem können in dieser Versicherung auch Sachen der Eigentümergemeinschaft mitversichert werden. Jede einzelne Partei in diesem Haus sollte eine zusätzliche Haushaltsversicherung abschließen, um den Wohnungsinhalt gegen spezielle Gefahren abzusichern.

Welche Schadensbereiche sind gedeckt?

Höchste Vorsicht ist ab dem ersten Spatenstich geboten. Bevor mit dem Bauen begonnen wird, ist es wichtig sich zumindest über eine Rohbauversicherung, in der meist auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung inkludiert ist, zu erkundigen. Zudem wäre auch eine Bauwesenversicherung sehr sinnvoll.

Im Wesentlichen sind durch die Eigenheimversicherung folgende Gefahren versichert:

  • Feuerversicherung (Brand und Feuer, Blitzschlag, Explosion, Folgeschäden durch Löscharbeiten…).
  • Sturmschäden resultierend aus Spitzengeschwindigkeiten über 60 km/h und etwaige Folgeschäden.
  • Haftpflichtversicherung zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen oder zur Befriedung berechtigter Forderungen (gestellt an den Besitzer des Gebäudes).
  • Gegen austretendes Wasser (Leitungswasserversicherung) aus wasserführenden Anlagen, Einrichtungen oder Maschinen; sowie Frost- und Bruchschäden an Rohrleitungen, Auftaukosten, etc.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von zusätzlichen Leistungen, die je nach Versicherungsprodukt und Anbieter versichert sind. Hier zählen Beispielsweise Solar- und Photovoltaikanlagen, gewisse Länge an Leitungswasserrohren, Gasleitungen, Anprall unbekannter Landfahrzeuge, Hagel bzw. optische Hagelschäden, usw. dazu. Es gibt hier noch eine Vielzahl an Zusatzleistungen die es hier zu berücksichtigen gilt.

Sind Nebengebäude bei der Eigenheimversicherung mitversichert

Ohne die individuelle Polizze zu kennen ist diese Frage schwer zu beantworten. Es hängt von vielen Faktoren ab.

Einerseits vom Nebengebäude selbst - Beispielsweise der Größe des jeweiligen Nebengebäude oder ob ein Fundament besteht? Vielfach werden Glashäuser ohne Fundament aufgestellt. Bei einem Sturm ist in so einem Fall oftmals keine Versicherungsleistung gegeben. Es sei denn es wurde zuvor mit der Versicherung vereinbart und der Versicherungsschutz zuvor ausgeweitet.

Andererseits hängt es vom Versicherer selbst ab. Manche haben Nebengebäude bis zu einer bestimmten m² Anzahl automatisch dabei, bei manchen muss das Nebengebäude zusätzlich dazu berechnet und berücksichtigt werden. Das hängt somit vom Versicherungsunternehmen und deren Produkt ab.

Einschluss der groben Fahrlässigkeit

Bei der Eigenheimversicherung kann seit einiger Zeit die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Somit werden auch Schäden ersetzt, die im Zweifelsfall unter grob fahrlässigen Umständen verursacht wurden. In der Vergangenheit ist es aufgrund solcher Schadensfälle immer wieder zu Diskussionen bzw. auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Versicherung gekommen. In diesem Moment verzögert sich natürlich auch die weitere Schadensbearbeitung, da diese Einrede erst geklärt werden muss. Erst nach erfolgter Abklärung wird die Versicherung die dementsprechende Entschädigungsleistung übernehmen. Es ist auf alle Fälle empfehlenswert die grobe Fahrlässigkeit in Ihre Eigenheim- und Haushaltsversicherung zu integrieren. Somit können erst gar keine Diskussionen oder Zweifel entstehen.

Was kostet eine Eigenheimversicherung?

 

Die Prämie der Eigenheimversicherung ist von einigen Faktoren abhängig. Deshalb kann die Höhe des Beitrags so Pauschal nicht benannt werden. Einige wesentliche Faktoren sind:

  • Standort (Gefahrenzonen Sturm und Naturkatastrophen, Kriminalität)
  • Alter des Gebäudes
  • Größe des Gebäudes
  • Nutzung (private Wohnfläche, Gewerbe)
  • Deckungsumfang (Was wird Wie umfangreich versichert?)
  • Schadenshäufigkeit bzw. Höhe der Schadenszahlungen

In einer direkten Beziehung zu den Versicherungskosten steht die Versicherungssumme. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme richtig gewählt werden. Je nach Höhe der Unterversicherung kann es zu erheblichen Abstrichen bei der Entschädigungsleistung kommen. Daher sollte die Summe bewusst gewählt sein. Anhand des Gebäudewertes (Neubauwert) lässt sich ermitteln, wie hoch die Versicherungssumme sein muss. Diese sollte so gewählt werden, dass nach einem Totalschaden das Eigenheim schlüsselfertig wieder neu aufgebaut werden kann. Erfahrungsgemäß empfehlen wir nicht an den Leistungen oder der Summe Abstriche zu machen. Du sparst hier definitiv am falschen Ort.

Um eine geeignete Versicherungssumme für die Eigenheimversicherung ermitteln zu können wird bei vielen Anbietern die verbaute Fläche herangezogen. Manche Versicherer berechnen die Versicherungssumme auch aufgrund der Innen- oder Wohnnutzfläche. Hier gibt es viele verschiedene Ansätze. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass eine solche Berechnung nur eine Annäherung sein kann. Solltest du nach der Berechnung drauf kommen, dass die Versicherungssumme viel zu niedrig ist und du für den Bau viel mehr bezahlt hast, dann würde ich anraten die Summe dementsprechend abzuändern bzw. zu korrigieren.

Was ist beim Kauf einer Immobilie zu beachten

Herzlichen Glückwunsch zum Kauf deines Eigenheimes. Kläre im Vorfeld mit dem Verkäufer ab, ob eine Eigenheimversicherung besteht. Besteht bereits eine Versicherung ist zu klären, wer die Prämienzahlung bis zur Grundbuchseintragung übernimmt. Übernimmt die der Käufer oder Verkäufer? Aufgrund mangelnder Kommunikation, kann es während diesem Zeitraum zu Deckungslücken kommen. Es wäre äusserst bitter, wenn deine neuen 4-Wände in Rauch aufgingen oder generell Schäden entstehen, die nicht (oder noch nicht) über eine Versicherung abgedeckt sind.

Ist das geklärt, ist zu beachten, dass die bestehende Versicherung (des Verkäufers) auf dich, als neuen Eigentümer und Käufer der Liegenschaft, geändert wird - bis die Grundbuchseintragung erledigt wurde. Hier empfiehlt es sich auf die Herausgabe der Polizze des Vorbesitzers zu bestehen und den Altvertrag überprüfen zu lassen. Oftmals ist es sinnvoll die bestehende Versicherung zu kündigen und einen neuen, aktuellen Vertrag abzuschließen. (Das ist jeweils 1 Monat nach erfolgter Grundbuchseintragung möglich! - Frist beachten!!) Zudem ist es sehr sinnvoll die Versicherungssumme mittels Bauplan des Eigenheimes zu prüfen. Dieser Polizzencheck sollte zügig nach Erwerb des Eigenheimes gemacht werden, da eine Kündigung des Vertrages des Vorbesitzers einerseits, wie bereits erwähnt, innerhalb eines Monats nach Eintragung ins Grundbuch möglich ist.  Zum anderen  erhält immer der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung des Schadens. Ist hier noch der "Alteigentümer" eingetragen kann das zu Problemen führen.

Berechne hier deine Eigenheim- und Haushaltsversicherung

Die Eigenheimversicherung wird für ein Ein- oder Zweifamilienwohnhaus abgeschlossen und schützt dein Haus (inklusive Garage, Kellerabteil, Garten, Fahrradkeller, Dachboden, Nebengebäude usw.) bei Sachschaden sowie Diebstahl. Die Haushaltsversicherung schützt den Inhalt deines Hauses - den Hausrat!

Aus der täglichen Praxis können wir sagen, dass auch einfache Zimmerbrände zu einem erheblichen Sachschaden führen können. Der Schaden kann gleich zwischen 20.000 und 50.000 Euro betragen. Ganz zu schweigen von einem Dachstuhlbrand oder Vollbrand des Hauses.

Weiterführende Links

http://news.immowelt.at/n/2313-faktor-betriebskosten-was-muss-der-mieter-zahlen.html
http://kaernten.orf.at/news/stories/2804872/

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