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Pension

Korridorpension

By admin

Die Korridorpension ist ein Pensionsmodell, das sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen früheren Austritt aus dem regulären Arbeitsleben eignet. Geschaffen wurde sie, da die sogenannte Frühpension durch die Pensionsharmonisierung im Jahr 2005 schrittweise abgeschafft wurde. Trotzdem soll Männern und – ab dem Jahr 2028 – auch Frauen ein früherer Pensionsantritt mit geringfügigen Nachteilen ermöglicht werden. Eine Möglichkeit für einen vorzeitigen Antritt nennt sich Korridorpension. Weitere Alternativen wären die Hacklerregelung, die Invalidenpension, die Schwerarbeiterpension oder ein Antritt wegen extrem langer Versicherungsdauer.

In diesem Beitrag widmen wir uns nur dem Korridor bis zur eigentlichen Pension. Erfahren Sie im Folgenden was Sie beim Beantragen beachten müssen.

Hinweis: Die Hacklerregelung gilt für Männer, die vor dem 1. Jänner 1954 geboren wurden und 540 Beitragsmonate in einer Pflichtversicherung besitzen. In manchen Einzelfällen kann es besser sein auf dieses Modell zurück zu greifen, als den Korridor zu nutzen. Diese Option muss im Einzelfall geprüft werden, läuft jedoch auch schrittweise aus, da die „langen Versicherungszeiten“ in die Korridorpension übernommen werden.

Welche wichtigen Daten müssen Sie bei der Korridorpension beachten?

Eine wichtige Rolle spielt das Geburtsdatum des Antragsstellers. Besonders interessant kann der Korridor für alle Männer sein, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, da ihr Regelpensionsalter höher als 62 Jahre ist. Inwiefern diese Altersgrenze bedeutend ist, werden wir im Abschnitt der Korridor-Bedingungen noch genauer erklären. Für Antragssteller, die nach diesem Datum geboren wurden, gilt der Korridor grundsätzlich auch, aber Frauen genießen noch bis 2028 eine Gnadenfrist, denn erst ab dann hat die Altersgrenze für sie Bedeutung. Bis dahin können Frauen auch regulär früher – nämlich mit 60 Jahren – in Pension gehen.

Hinweis: Für alle Personen, die nach dem Stichtag im Jahr 1955 geboren wurden, schränken sich die Möglichkeiten des vorzeitigen Pensionsantritts auf Schwerarbeit, Invalidität und Korridor ein.

Besonders wichtig ist auch der Stichtag des 1. Jänners 2005. Alle Menschen, die erst nach diesem Tag begannen Versicherungszeiten in einer Pflichtversicherung zu sammeln, fallen gänzlich unter das neue Allgemeine Pensionsgesetz. In erster Linie bedeutet dies eine direkte Harmonisierung ohne jegliche Übergangsfristen. Durch diese Pensionsharmonisierung sollen die jeweiligen Beiträge, die von Angestellten, Arbeitern, Selbstständigen und Bauern in die jeweiligen Pensionskassen bzw. Vorsorgekassen eingezahlt werden zu möglichst identischen Erträgen führen. Neben diesen Grenzdaten müssen noch einige weitere Aspekte für dieses Alterspensionsmodell beachtet werden.

Wie funktioniert die Korridorpension?

Korridor als Pensionsmodell

Das Modell Korridorpension kann bei passendem Geburtsdatum und ausreichenden Versicherungszeiten ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Da in der neuen Gesetzgebung ein Regelpensionsalter von 65 Jahren vorgesehen ist, kann 3 Jahre früher der Korridor genutzt werden. Natürlich ist der vorzeitige Pensionseintritt mit Abschlägen verbunden. Außerdem muss sich eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten auf dem eigenen Pensionskonto befinden. Die jeweilige Anzahl der Versicherungsmonate ist mit der ehemals „langen Versicherungsdauer“ gleichzusetzen. Die Staffelung sieht je nach Zeitpunkt des Stichtages folgendermaßen aus:

  • 2013 → 456 Monate oder 38 Jahre
  • 2014 → 462 Monate oder 38,5 Jahre
  • 2015 → 468 Monate oder 39 Jahre
  • 2016 → 474 Monate oder 39,5 Jahre
  • ab 2017 → 480 Monate oder 40 Jahre

 

Das Jahr und die notwendigen Beiträge beziehen sich nicht auf den eigentlichen Pensionsantritt, sondern auf den Stichtag des ersten Anspruchsdatums. Sollte dies mit dem 62. Lebensjahr im Jahr 2015 liegen und der Angestellte sich dazu entscheiden, doch noch weiter erwerbstätig zu bleiben, dann bleibt die Zahl der Mindestbeiträge trotzdem bei 468 Monaten in einer Pflichtversicherung.

Hinweis: Frauen dürfen bis zum Jahr 2028 noch mit 60 Jahren die reguläre Pension antreten. Die Korridorpension und die zugehörige Dauer bzw. die Beitragsmonate werden erst ab diesem Zeitpunkt für sie interessant.

 

Wie wird die Korridorpension berechnet?

Wer sich einen vorzeitigen Austritt aus der Erwerbstätigkeit wünscht, muss mit Abschlägen rechnen. Umgekehrt können durch längere Arbeitszeiten in diesem Modell auch Zuschläge zur verdienten Pension entstehen. Für jedes Jahr, in dem der Ruhestand früher angetreten wird, verringert sich der Anspruch um 5,1 Prozent. Gesamt kann so maximal ein Abschlag von 15,3 Prozent entstehen, da mit 62 Jahren 3 Jahre früher angetreten wird. Für jeden Monat werden 0,425 % abgeschlagen.

Wenn jedoch bis zum 68. Lebensjahr gearbeitet wird, dann werden pro Zusatzjahr 4,2 Prozent aufgeschlagen. Bei den gesamten 3 Zusatzjahren kann so ein attraktiver Bonus von 12,6 Prozent entstehen, der die Rente noch zusätzlich versüßt. Bei diesem Pensionsmodell gibt es jedoch noch mehr zu beachten.

Welche Zusatzbedingungen könnten noch interessant sein?

Arbeiten in Korridorpension

Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar während einer Arbeitslosigkeit die letzten Beitragsmonate für die Korridorpension ab 62 gesammelt werden:

  • Das letzte Dienstverhältnis wurde nicht selbst beendet
  • oder eine Beendigung wurde angestrebt bzw. verschuldet.
  • Die Voraussetzungen bzw. notwendigen Beiträge liegen noch nicht vor
  • und das Arbeitslosengeld wird nicht länger als ein Jahr bezogen.

 

Neben der Arbeitslosigkeit kann auch eine Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze sehr spannend für die Korridorpension sein. Sofern mit dem Zusatzverdienst zur Pension die jährlich festgesetzte Grenze nicht überschritten wird, steht einer Zusatztätigkeit nichts im Wege. Im Jahr 2019 würde diese Grenze 446,81 Euro pro Monat betragen. Außerdem darf ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt werden, sofern dessen Einheitswert die Grenze von 2.400 Euro nicht übersteigt.

Hinweis: Diese Verdienstgrenzen gelten nur für die Korridorpension selbst. Wie in der Presse des öfteren berichtet wird, kann in der eigentlichen Alterspension unbegrenzt dazu verdient werden.

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