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Pension

Hacklerregelung

By admin


Seit ihrer Einführung im Jahr 2000 hat sich diese Wortschöpfung zu einem sehr bekannten Begriff in Österreich entwickelt. Fast jeder hat schon einmal von der Hacklerregelung gehört und das Wort kann sogar in österreichischen Wörterbüchern nachgeschlagen werden. Doch wen betrifft diese Regelung eigentlich genau? Für welche Berufe gilt die Hacklerregelung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Dieser Beitrag liefert Antworten auf diese und weitere Fragen, die sich viele Arbeitnehmer in Österreich immer wieder stellen und Arbeitnehmerinnen auch zunehmend beachten sollten. Denn die Pensionsvoraussetzungen für Frauen werden schrittweise an die Bestimmungen der Männer angepasst, wie dieser Artikel immer wieder an den jeweiligen Stellen aufzeigen wird.

Hinweis: Der Begriff Hackler gilt im Osten Österreichs als ein Synonym für Schwerarbeiter. Daher stammt diese Wortschöpfung, die mittlerweile nicht mehr nur Dialekt, sondern Teil des offiziellen Sprachgebrauchs ist.

Was ist die Hacklerregelung?

Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Modell um einen Unterpunkt innerhalb des österreichischen Pensionssystems. Durch diese Regelung sollen Personen begünstigt werden, die besonders schwere Arbeiten ausführen oder besonders lange Arbeiten bzw. in die Pensionskasse einzahlen. Der Grundgedanke ist relativ einfach. Die Anwendung kann jedoch etwas komplizierter sein.Hinweis: Im Gegensatz zur landläufigen Meinung kann die Regelung unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit angewendet werden! Diese Unterform nennt sich auch Langzeitversicherungspension und verbindet den Anspruch einfach mit den Zeiten in denen Beiträge an die Pensionskasse gezahlt werden.

Wann gilt diese spezielle Regelung?

ältere Frau
Außer dem Alter und Geschlecht müssen für die Hacklerregelung weitere Aspekte beachtet werden.

Um diese Frage zu beantworten, müssen fünf wichtige Aspekte beachtet werden:

  • Geschlecht
  • Geburtsjahr
  • Alter
  • Beitragsmonate
  • Tätigkeit

Die Hacklerregelung bei langer Versicherungsdauer

Bei allen Österreicherinnen, die vor dem 1. Jänner 1959 geboren wurden, besteht die Möglichkeit ab dem 55. Lebensjahr die Pension anzutreten, wenn sie bis dahin 480 Beitragsmonate ansammeln konnten, was genau 40 Beitragsjahren entspricht. Alle männlichen Österreicher, die vor dem 1. Jänner 1954 geboren wurden, können ab 60 die vorzeitige Pension antreten, wenn sie bis dahin 540 Beitragsmonate bzw. 45 Beitragsjahre ansammeln konnten.

Hinweis: Zu den Beitragsmonaten können die Kindererziehung (60) und der Präsenz- oder Zivildienst (30) hinzu gezählt werden. Die Erfassung des Krankengeldes fällt schrittweise weg.

Für alle Österreicher, die nach diesen jeweiligen Daten geboren wurden, gelten andere Regelungen. Alle Männer in dieser Personengruppe können ab 62 in Pension gehen, wenn sie bis dahin 540 Beitragsmonate vorweisen können. Dadurch erfolgt eine Angleichung an die Korridorpension, die ebenfalls ab einem Alter von 62 Jahren möglich ist.

Tipp: Der weiterhin vorhandene Unterschied zwischen Korridorpension und Hacklerpension sind die geringeren Abschläge bei langen Versicherungszeiten bzw. Schwerarbeit

Bei den Frauen erfolgt eine schrittweise Angleichung an diese Voraussetzung. Österreicherinnen, die nach dem 2. Juni 1965 geboren wurden, können auch erst ab dem 62. Lebensjahr in Pension gehen, wenn sie ausreichend Beitragsmonate gesammelt haben. Es handelt sich dabei ebenfalls um 540 Monate für alle Frauen die nach dem 1. Jänner 1962 auf die Welt kamen. Die Anhebung erfolgt gemäß des Geburtsjahres:

GeburtsdatumAlter für den PensionsantrittAnzahl Beitragsmonate
195957504
196058516
196159528
01. 01. 1962 bis 01. 12. 196360540
02. 12. 1963 bis 01. 06. 196460,5540
02. 06. 1964 bis 01. 12. 196461540
02. 12. 1964 bis 01. 06. 196561,5540
Ab 02. 06. 196562540

Frauen, die vor dem 1. Dezember 1963 geboren wurden, können ohnehin mit 60 in Pension gehen. Erst ab dem Jahr 2024 beginnt die schrittweise Anpassung des Pensionsalters des weiblichen Geschlechts. Diese Angleichung wird im Jahr 2033 beendet sein. Wer nachrechnet, wird feststellen, dass genau dann alle, die ab dem 2. Juni 1968 geboren wurden, auch 65 Jahre alt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die Pensionsharmonisierung abgeschlossen sein.

Hinweis: Die Korridorpension wird ab dem Jahr 2028 für Frauen interessant, da gemäß den halbjährlichen Schritten der Anhebung, ab diesem Jahr das Antrittsalter für Frauen auch bei 62 liegt.

Tipp: Da es Frauen, die zwischen dem 1. Jänner 1959 und dem 1. Jänner 1964 geboren wurden, ermöglicht wird, ab 55 Jahren in die Rente zu gehen, kann die Hacklerregelung trotzdem interessant sein.

Hacklerregelung bei Schwerstarbeit

Arbeiter beim Schweißen
Die Schwerarbeiterpension kann bereits früh mit nur wenigen Abschlägen angetreten werden (c)Bigstockphoto.com/135423221/Prasit Rodphan

Dieses Modell besitzt auch für Menschen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, anhaltend hohe Bedeutung. Neben der Korridorpension handelt es sich dabei um die wichtigste Variante des früheren Pensionsantritts. Die sogenannte Schwerarbeiterpension kann unter folgenden Umständen von Männern angetreten werden:

  • Das 60. Lebensjahr wurde vollendet
  • 540 Versicherungsmonate wurden gesammelt
  • 120 Schwerarbeitsmonate wurden in den letzten 20 Jahren gesammelt

Für Frauen gelten aktuell die folgenden Kriterien, wenn ein Pensionsantritt vor dem 60. Lebensjahr angestrebt wird :

  • Das 55. Lebensjahr wurde erreicht
  • 480 Beitragsmonate wurden gesammelt
  • 120 Schwerarbeitsmonate wurden in den letzten 20 Jahren gesammelt

Der besondere Reiz der Schwerarbeiterpension ist der frühe Antritt mit wenigen Abschlägen. Der Abschlag beträgt nämlich nur 1,8 Prozent und nicht 4,2 Prozent pro Jahr, wie bei allen anderen, die mit 1. Jänner 2014 die Voraussetzungen für die Rente erfüllen. Bei einer verfrühten Korridorpension können die Abschläge sogar noch höher ausfallen.

Nun stellt sich nur noch die Frage, welche Berufe genau als Schwerstarbeit angesehen werden. Unterschiede zwischen Männer und Frauen sind auch in dieser Frage unvermeidlich. Männer müssen 2.000 Arbeitskalorien in 8 Stunden verbrauchen, damit sie körperliche Schwerstarbeit leisten. Frauen müssen für die gleiche Einstufung 1.400 Arbeitskalorien verbrauchen. Weitere Faktoren, die zu einer Einstufung als Schwerarbeit führen können:

  • Schichtdienst
  • Hitze oder Kälte
  • chemische Einflüsse
  • Pflegedienste

Anwendung der Regelung für Beamte bzw. Lehrer

Vor allem in den Jahren 2008 bis 2013 gingen zahlreiche Lehrer verfrüht und unter der Hacklerregelung in Pension, wie öfters berichtet wurde.

Der Grund für diese Flucht in die Pension war die Nutzung einer Beamtenregelung, wodurch auch männliche Lehrer nur 40 Beitragsjahre benötigten, um die Langzeitversicherungspension zu nutzen und ohne Abschläge in Rente zu gehen. Da dieses Schlupfloch mit dem 1. Jänner 2014 geschlossen wurde, konnte noch eine schnelle Reaktion dieser Berufsgruppe beobachtet werden, welche in der Presse auf viel Echo stieß, da es so klang, dass die Lehrkräfte wegen „Schwerstarbeit“ die Pension antraten. Es handelte sich jedoch um den Teil der Regelung, der nichts mit Schwerstarbeit zu tun hat.

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Die Hacklerregelung
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Die Hacklerregelung
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Die Hacklerregelung bietet eine Möglichkeit zur früheren Pensionierung ✔ Pensionsalter ✔ zulässige Berufsgruppen ➤ jetzt über Hacklerregelung informieren!
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