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Gewerbliche Versicherungen, Versicherungen

Die Betriebshaftpflicht Versicherung

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Die Haftpflichtversicherung nimmt als Privathaftpflicht oder Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur im privaten Bereich eine wichtige Rolle ein, sondern Unternehmen und Selbstständige sollten sich ebenfalls gut in diesem Bereich absichern. Die am Markt angebotenen Haftpflichtversicherungen werden daher auch in zwei große Gruppen eingeteilt, nämlich in die für Privatpersonen und für Gewerbekunden geeigneten Versicherungen. Was die sogenannten Gewerbliche Haftpflichtversicherungen angeht, so gibt es hier im Wesentlichen auch in Österreich drei unterschiedliche Produkte, nämlich:

 

Was ist die Betriebshaftpflichtversicherung?

Für alle Unternehmen und Betriebe ist eine gewerbliche Haftpflichtversicherung wichtig Für sämtliche Klein- und Mittelbetriebe als auch für große Unternehmen ist die Betriebshaftpflicht eine wichtige Absicherung​

Wenn es um die gewerbliche Haftpflicht geht, dann bieten die meisten Versicherer hier drei unterschiedliche Varianten an. Häufig genutzt wird die sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung, die in erster Linie für Klein- und Mittelbetriebe als auch für Unternehmen und Betriebe gedacht ist, die mehrere Mitarbeiter beschäftigen.

Grundsätzlich hat die Versicherung die gleiche Aufgabe wie die Privathaftpflicht im Privatbereich, nämlich den Versicherten gegen Schadenersatzansprüche Dritter zu schützen bzw. berechtigte Ansprüche von geschädigten Personen (Personenschaden) oder an deren Eigentum verursachte Schäden (Sachschaden) zu regulieren. Die Betriebshaftpflicht ist im Prinzip für Unternehmen und Selbstständige das, was die Privathaftpflicht-Versicherung für Privatpersonen darstellt.

Betriebshaftpflichtversicherung - Was ist versichert?

Wie jede Haftpflichtversicherung so nimmt auch die Betriebshaftpflichtversicherung im Wesentlichen zwei Aufgaben wahr, nämlich die Prüfung von Ansprüchen inklusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche sowie die Schadensregulierung, falls die angemeldeten Schadenersatzansprüche begründet sein sollten. Sinnvoll ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in jedem Fall. Das trifft auch für Unternehmen und Betriebe zu, in denen nicht nur der Inhaber tätig ist. Die Absicherung mittels einer Betriebshaftpflichtversicherung ist somit auch für Einzelunternehmer sinnvoll. Vorteilhaft ist insbesondere, dass sich die Absicherung nicht nur auf den Geschäfts- und Unternehmensinhaber erstreckt, sondern auch auf sämtliche Mitarbeiter. Beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist es wichtig auf die Art des Betriebes Rücksicht zu nehmen. Jeder Betrieb hat andere Voraussetzungen. Ein Bürobetrieb benötigt andere Leistungen als ein Tischlerbetrieb. Die Betriebshaftpflicht sollte somit genau auf den Betrieb zugeschnitten werden. Dabei sind eventuell notwendige Zusatz- und Spezialdeckungen (die nicht in einer "Standard-Betriebshaftpflichtversicherung" beinhaltet sind) zu prüfen. Gerade in der Praxis kommt es häufig zu Schäden, die vom Versicherten oder dessen Mitarbeiter verursacht werden und in den Bereich der Haftpflicht fallen.

Typische Schadensbeispiele sind:

  • Mitarbeiter eines Malerunternehmens streicht Wände eines Kunden versehentlich in der falschen Farbe
  • beim Ausliefern eines Möbelstückes beschädigt das Transportunternehmen die Wohnungstür des Kunden
  • beim Dachdecken begeht der Mitarbeiter des Dachdecker-Betriebes beim Kunden einen Fehler, sodass 50 Dachpfannen ersetzt werden müssen
  • Ein Mitarbeiter eines Installateurs presst eine T-Stück bei der Installation einer Wasserzuleitung zum Spülkasten im WC falsch. Dadurch kommt es zu einem Wasserschaden.

Diese und mögliche weitere Schadensursachen sind typische Beispiele dafür, wann die Betriebshaftpflichtversicherung mit ihrer Leistung einspringt. Denn in allen genannten Beispielfällen ist der Inhaber gegenüber den Geschädigten haftbar und müsste Schadenersatz leisten, was in diesem Fall von dieser Vorsorge übernommen wird.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Vielen Verbrauchern ist insbesondere der Unterschied zwischen der Betriebshaftpflicht- und der Berufshaftpflichtversicherung nicht ganz klar. Etwas verallgemeinernd kann man sagen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung auch in Österreich vor allem für Betriebe und Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern die passende Wahl ist, während die Berufshaftpflichtversicherung in erster Linie für Selbstständige und vor allem für Freiberufler die passende Versicherung ist. Im Kern hat die Berufshaftpflicht-Versicherung allerdings die gleiche Aufgabe wie die Betriebshaftpflicht-Versicherung, nämlich entstandene Schäden zu regulieren und unberechtigter Ansprüche abzuwehren. Es sind in erster Linie die folgenden Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflichtversicherung nutzen und für die eine derartige Absicherung sinnvoll ist:

  • Architekten
  • Anwälte und Notare
  • Ärzte
  • Journalisten
  • Künstler
  • Gutachter
  • sonstige Freiberufler

Bei manchen Berufen ist es per Gesetz sogar vorgeschrieben, dass eine Berufshaftpflichtversicherung bestehen muss. Dies trifft insbesondere auf Ärzte oder auf bestimmte Finanz- und Versicherungsberater zu. Ansonsten funktioniert die Berufshaftpflichtversicherung wie jede andere Haftpflichtversicherung auch. An den Versicherer gestellte Ansprüche werden zunächst überprüft. Handelt es sich um einen versicherten Schaden erfolgt eine Schadensregulierung. Der Beitrag zur Berufshaftpflicht-Versicherung richtet sich in erster Linie nach der Art der beruflichen Tätigkeit, der gewünschten Deckungssumme und mitunter auch danach, ob in dem jeweiligen Beruf bestimmte Risiken bestehen.

Die Berufshaftpflichtversicherung als wichtiger Wegbegleiter für viele Berufsgruppen Die Berufshaftpflichtversicherung ist ua. für Ärzte, Notare, Rechtsanwälte sehr wichtig​

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung, die auch von gewerblichen Kunden häufig vergessen wird, ist die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Zahlreiche Verbraucher sind nämlich der irrtümlichen Meinung, dass Vermögensschäden in vollem Umfang bereits über die Betriebshaftpflicht- oder die Berufshaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind. Dies ist meistens nicht der Fall.  Diese zwei gewerblichen Versicherungen decken normalerweise nur solche Vermögensschäden ab, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. In der Praxis kommt es jedoch relativ häufig vor, dass ein Vermögensschaden eintritt, ohne dass zuvor ein Personen- oder Sachschaden entstanden sein muss.

Die Leistungen der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung zeichnet sich dadurch aus, dass sämtliche Vermögensschäden unter der Voraussetzung reguliert werden, dass diese nicht in Verbindung mit einem Personen- oder Sachschaden stehen. Es gibt einige typische Beispiele, in welchen Fällen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eintreten würde.

Angenommen, ein Architekt begeht bei der Berechnung der Statik des zu errichtenden Hauses einen Fehler. Dieser Fehler fällt allerdings erst auf, nachdem der Rohbau bereits fertiggestellt wurde. Unter Umständen kann es dann notwendig sein, dass massive Korrekturen am Bau vorgenommen werden müssen. Für diese Fehler kann der Architekt haftbar gemacht werden. In diesem Fall ist weder eine Person zu Schaden gekommen noch eine Sache beschädigt worden. Es handelt sich um einen reinen Vermögensschaden. In diesem Fall würde die Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung eintreten und den Schaden regulieren, der ursächlich durch den Architekten herbeigeführt wurde.

Diese und andere Beispiele zeigen, dass die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung insbesondere für Gewerbetreibende sehr sinnvoll ist. Gerade für Berufe bei denen es um größere Summen geht und Schaden am Vermögen der jeweilige Geschäftspartner oder Kunden entstehen kann. Die Vermögensschadenshaftpflicht ist also weniger für den Handwerksbetrieb sinnvoll, sondern vielmehr beispielsweise für Finanzberater, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte.

Weiterführende Beiträge

Während die Betriebshaftpflicht nur für Gefahren die den Betrieb treffen ausgelegt ist, ist die private Haftpflichtversicherung für den persönlichen Alltag ausgelegt. Bei Autounfällen tritt die verpflichtende KFZ Haftpflichtversicherung in Kraft.
 

 

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Die gewerbliche Haftpflichtverischerung
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Die Haftpflichtversicherung nimmt als Privathaftpflicht oder Kfz-Haftpflichtversicherung nicht nur im privaten Bereich eine wichtige Rolle ein, sondern Unternehmen und Selbstständige sollten sich ebenfalls gut in diesem Bereich absichern. Die am Markt angebotenen Haftpflichtversicherungen werden daher auch in zwei große Gruppen eingeteilt, nämlich in die für Privatpersonen und für Gewerbekunden geeigneten Versicherungen.
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