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Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

By admin

Während sich Privatpersonen vor den finanziellen Folgen zahlreicher Gefahren des Alltags durch eine Privathaftpflichtversicherung schützen können, benötigen insbesondere Selbstständige und Freiberufler oft eine spezielle Haftpflichtversicherung. Eine solch spezielle Versicherung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, bei der sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Firmen handelt.

 

Was ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Wie der Name bereits aussagt, besteht die Hauptaufgabe der Versicherung darin, entstandene Vermögensschäden zu regulieren. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert sogenannte echte Vermögensschäden, während in der Privathaftpflichtversicherung oft nur „unechte“ Vermögensschäden abgedeckt sind. Zudem sind die Deckungssummen dort wesentlich geringer als es bei der speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglich ist. Es handelt sich bei einem echten Vermögensschaden um einen entgangenen finanziellen Vorteil, der durch Dritte verursacht wurde.


Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Personen bzw. Unternehmen im Dienstleistungssektor[/caption]

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist insbesondere für Personen bzw. Unternehmen geeignet, die im Dienstleistungssektor tätig sind und deren Geschäftstätigkeit vor allem darin besteht, die Vermögensinteressen Dritter wahrzunehmen und. Dies trifft vor allen Dingen auf beratende, begutachtende, prüfende und aufsichtsführende Tätigkeiten zu. Klassische Berufe, in denen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sehr sinnvoll sein kann, sind zum Beispiel:

  • Architekt
  • Arzt
  • Rechtsanwalt
  • Notar
  • Steuerberater
  • Vermögensberater
  • IT-Dienstleister
  • Dolmetscher

Diese Personen sollten unbedingt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen, da bei einem Fehler im Zuge der Beratung oder Begutachtung deutliche finanzielle Nachteile für den Betroffenen entstehen können.

Was wird durch eine Vermögenshaftpflichtversicherung geschützt?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt in erster Linie Schäden ab, die einen finanziellen Nachteil für den Geschädigten bedeuten. Fügt der Versicherungsnehmer Dritten einen Vermögensschaden zu, so übernimmt die Versicherung den entstandenen wirtschaftlichen Nachteil und gleicht diesen aus. Derartige Schäden basieren vor allen Dingen auf einer falschen oder fehlerhaften Beratung durch den Versicherten, wobei natürlich der Vorsatz ausgeschlossen ist.

Sollte der Versicherte den Schaden nämlich vorsätzlich herbeigeführt haben, wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwar gegenüber dem Geschädigten regulierend tätig werden, den Versicherungsnehmer jedoch in Regress nehmen. Bevor allerdings eine Schadensregulierung durchgeführt wird, hat die Versicherung die Aufgabe, den angeführten Sachverhalt zu prüfen. Nur wenn die Versicherungsgesellschaft der Auffassung ist, dass der Geschädigte berechtigte Ansprüche gegen den Versicherten hat, erfolgt eine Regulierung. Welche Beträge durch die Versicherung abgedeckt sind, hängt von der bei Vertragsabschluss vereinbarten Deckungssumme ab.

Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

Bei jeder Haftpflichtversicherung stellt die Wahl der passenden Deckungssumme einen wichtigen Punkt dar. Die Frage nach der richtigen Deckungssumme lässt sich allerdings nicht pauschal beantworten, sondern gerade bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt es darauf an, in welchem Bereich der Versicherte tätig ist und ob es sich beispielsweise um ein kleineres oder größeres Unternehmen handelt. Denn natürlich haben etwas größere Unternehmen auch ein größeres finanzielles Risiko, was mit den höheren Umsätzen zu tun hat. Die Betriebsgröße ist demnach ein wichtiger Faktor, auf dessen Basis die Deckungssumme festgelegt werden sollte. Ferner ist zu beachten, dass in manchen Berufen, wie zum Beispiel bei Rechtsanwälten und Ärzten, per Gesetz ohnehin eine Mindestdeckungssumme vorgeschrieben ist, die beispielsweise bei einer Million Euro liegt.

Unterschiede zur Privathaftpflicht

Viele Verbraucher, insbesondere Freiberufler und Selbstständige, sind zunächst immer der Auffassung, dass die Privathaftpflichtversicherung ausreichend ist, um zahlreiche Risiken abzusichern, die im Zuge der beruflichen Tätigkeit entstehen können. Tatsächlich sichert die Privathaftpflicht zwar neben Personen- und Sachschäden auch Vermögensschäden ab, jedoch handelt es sich dabei in aller Regel zum einen nur um sogenannte unechte Vermögensschäden und zum anderen sind die Deckungssummen mit meistens 100.000 Euro vergleichsweise gering.

Unter unechten Vermögensschäden werden solche finanziellen Schäden verstanden, die normalerweise die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind. Ein echter Vermögensschaden hat hingegen die Eigenschaft, dass dieser auch ohne einen zuvor entstandenen Person- oder Sachschaden auftreten kann. Genau solche echten Vermögensschäden können eben nur über die spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden, sodass eine Privathaftpflichtversicherung in diesem Bereich insbesondere für bestimmte Freiberufler nicht ausreichend ist. Darüber hinaus können Versicherte bei der reinen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung natürlich deutlich höhere Deckungssummen wählen, die sich ohne Weiteres im Bereich von mehreren Millionen Euro bewegen können.

Eigenschaften der Vermögensschadesversicherung

Zusammenfassend kann sich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung durch folgende Eigenschaften und Vorteile auszeichnen:

  • Regulierung echter Vermögensschäden
  • gute Absicherung für zahlreiche Freiberufler und Selbstständige
  • Deckungssummen von mehreren Millionen Euro möglich
  • kostengünstige Versicherung schon ab 100 Euro Jahresbetrag

Typische Schadensbeispiele

Viele Verbraucher werden sich sicherlich zunächst einmal nicht vorstellen können, in welchem Fall eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eintritt. Ein typisches Beispiel ist unter anderem, dass ein Architekt bei der Planung eines Einfamilienhauses einen Berechnungsfehler macht, der allerdings erst nach deutlichem Baufortschritt auffällt. Müssen dann Teile des erstellten Gebäudes wieder abgerissen oder korrigiert werden, handelt es sich dabei um einen klassischen Vermögensschaden, den der Architekt zu verantworten hat und der in aller Regel von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernehmen wird.

Vermögenschadenhaftpflichtversicherung

Der Steuerberater, der die Steuererklärung seines Mandanten mehrmals vergisst rechtzeitig abzugeben, verursacht ebenfalls einen Vermögensschaden, da das Finanzamt in diesem Fall einen Verspätungszuschlag erheben wird. Ebenso in den Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung fällt zum Beispiel der Fehler eines IT-Dienstleisters, der das Computersystem seines Kunden nicht wie besprochen ausreichend gegen Viren und Trojaner geschützt hat, sodass ein Hackerangriff zu einem erheblichen finanziellen Schaden geführt hat. All diese und weitere Beispiele zeigen deutlich, wie wichtig die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für diverse Berufsgruppen sein kann.

Weiterführende Beiträge

Durch die Betriebshaftpflichtversicherung werden auch Vermögensschäden übernommen, jedoch nicht in dem Ausmaß wie bei der Vermögenshaftpflichtversicherung.
 

 

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Die Vermögensschadens Haftpflicht Versicherung in Österreich
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Die Vermögensschadens Haftpflicht Versicherung in Österreich
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Während sich Privatpersonen vor den finanziellen Folgen zahlreicher Gefahren des Alltags durch eine Privathaftpflichtversicherung schützen können, benötigen insbesondere Selbstständige und Freiberufler oft eine spezielle Haftpflichtversicherung. Eine solch spezielle Versicherung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, bei der sich um eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen und Firmen handelt.
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