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Versicherungsdatenauszug

By admin

Jeder der in eine Pflichtversicherung einzahlt, besitzt das Recht über die dort gespeicherten Daten informiert zu werden. Aus diesem Grund legen die Versicherungsträger auch Wert auf eine unkomplizierte Anforderung. Dies erfolgt einfach und online von Zuhause aus. Dazu benötigt man eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder der Benutzername bei der Krankenkasse. In der Regel trifft kurz nach der Anforderung der Auszug per Post ein. Mit diesem Ansuchen sind keine weiteren Kosten verbunden. Doch wofür benötigt man ein Versicherungsdatenauszug und über welche Daten gibt der Auszug Auskunft?

Hinweis: Bei welcher Krankenkasse ist der Antrag für den Versicherungsdatenauszug zu stellen? Selbstständige und Freiberufler wenden sich an die SVA, Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft an die ÖGK ihres Bundeslandes bzw. jetzt bei der ÖGK und staatlich Angestellte an die BVAEB. Die Formulare finden sich direkt auf den Webseiten der Krankenkassen.

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Was ist ein Versicherungsdatenauszug?

Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft über die Versicherungszeiten. Im Auszug sind alle Zeiten aufgelistet, in denen eine Pflichtversicherung durch eine unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit bestand. Weiters ist die Höhe der bezahlten Beiträge enthalten. Im Fachjargon Beitragsgrundlage genannt. Ebenso sind  Ersatzzeiten für die geleistete Kinderbetreuung enthalten. Bei der Angabe der Zeiten geht es um die Pensionsversicherung. Beiträge der Krankenversicherung oder Unfallversicherung gelten als weniger wichtig. Informationen zu diesen Versicherungen holt man über die e-card Auskunft ein.

Die Beitragshöhe der Sozialversicherung ist in der Regel durch das Bruttogehalt definiert und im Auszug festgehalten. Sofern die Bemessungsgrundlage überschritten ist, findet sich nur dieser Wert, als Maximalwert, in der Auskunft. Wenn in bestimmten Phasen weniger als die Geringfügigkeitsgrenze verdient wird, scheint diese Zeitperioden nicht auf. Es werden in dieser Zeit der Geringfügigkeit auch keine Versicherungszeiten erworben und damit auf dem Auszug auch nicht angedruckt. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei der Sozialversicherung die Selbstversicherung zu beantragen und so freiwillig Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Somit erwerben Sie auch Versicherungszeiten für die Pension. Bei Freiberuflern oder Tätigkeiten in der Landwirtschaft errechnet sich die BG (Bemessungsgrundlage) durch den Steuerbescheid oder den Versicherungswert der Liegenschaft.

Wann ist ein Versicherungsdatenauszug nötig?

Versicherungsdatenauszug Österreich

Der Datenauszug stellt zwar eine wichtige Information dar, aber zu manchen Anlässen ist die Vorlage Pflicht. Der Hauptgrund ist der Wechsel des Arbeitgebers. Dieser erhält über den Auszug Informationen bzw. prüft diese nach:

  • Wie viel wurde früher verdient (Bemessungsgrundlage)?
  • Welche Verhältnisse bestanden tatsächlich (Art der Krankenkasse)?
  • Wann besteht ein Anrecht auf die 6. Urlaubswoche?

Hinweis: Selbstständige und Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, schauen selbst, dass alle Daten an den Versicherungsträger übermittelt werden.

Wo bekommt man den Versicherungsdatenauszug?

Der Auszug ist einfach und online zu erhalten. Das Gerücht, dass nur nach Vorlage eines Ausweises bei der Krankenkasse ein Versicherungsdatenauszug zu bekommen ist, ist falsch. Dies begründet der Datenschutz. Es existieren mittlerweile einige Wege, um sich über das Netz, mit der Bürgerkarte, auszuweisen und den Versicherungsdatenauszug zu beantragen. Somit ist es möglich den Auszug persönlich oder ganz einfach online zu bekommen.

Tipp: Über den Postweg kann es Wochen dauern bis der Versicherungsdatenauszug eintrifft.

Woher kommen die Daten im Versicherungsdatenauszug?

Diverse Stellen sind verpflichtet, Informationen an die Krankenkassen zu melden. In der Regel handelt es sich um den Arbeitgeber. Ebenso Arbeitsämter und Krankenhäuser gehen dieser Pflicht nach. Nach Prüfung in Kooperation mit den Finanzbehörden sind alle Daten gesammelt, weshalb die Versicherten den Versicherungsdatenauszug anfordern können.

Hinweis: Die Übermittlung der Daten erfolgt erst nach Anmeldung der neuen Tätigkeit. Das ist sehr wichtig und darauf sollte man auch achten, ob das der Arbeitgeber auch macht, da diese Auskunft (Anmeldung bei der Sozialversicherung) stark mit der Pensionsversicherung zusammenhängt. Die Überwachung für die Teilversicherung beginnt ab Eingang der Meldung zu laufen. Es unterscheidet sich daher die Pensionsversicherung von der Kranken- oder Arbeitslosenversicherung.

Weitere Informationen

https://futurezone.at/netzpolitik/polizei-zugriff-auf-sozialversicherungsdaten-soll-geprueft-werden/192.878.154
http://diepresse.com/home/meingeld/1388825/Pensionskonto_Auf-der-Suche-nach-Versicherungsluecken

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