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Studentenversicherung | Krankenversicherung für Studenten in Österreich

By admin

Nicht jeder österreichische Student ist auch automatisch krankenversichert. Viele Menschen setzen eine Krankenversicherung oftmals allgemein voraus. Eine Versicherung für Studenten in Österreich ist nur dann aufrecht, wenn eine Mitversicherung besteht, sie erwerbstätig und somit pflichtversichert sind oder eine freiwillige Selbstversicherung abschließen. Für die Mitversicherung bei Eltern, Großeltern oder Lebensgefährten ist die Voraussetzung, dass Studenten allerdings maximal 27 Jahre alt sind.

Ist dies nicht der Fall, müssen Studenten alle Kosten für Eingriffe oder Aufenthalte im Krankenhaus aus eigener Tasche bezahlen. Im Normalfall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung diese Kosten. Der folgende Ratgeber bringt Licht ins Dunkel und beantwortet alle Fragen rund um die Studentenversicherung. Einen Überblick über die wichtigsten Infos zu diesem Thema finden Sie hier:
 

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Wie lange bin ich als Student versichert?

In Österreich besteht eine Mitversicherung für Kinder und Enkelkinder bei ihren Eltern und Großeltern nur, falls der junge Erwachsene ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert. Eine Mitversicherung bei Angehörigen gilt allerdings für österreichische Studenten nur bis zum 27.Lebensjahr. Diese kostenlose Mitversicherung bei den Eltern koppelt sich nicht an die Einhaltung einer Mindeststudiendauer. Allerdings ist ein minimaler Studienerfolg von 16 ECTS pro Jahr Voraussetzung. Demzufolge ist die Leistung des Studierenden maßgeblich.

Genauere Informationen zu ECTS-Punkten finden Sie HIER.

Ein Studium muss ernsthaft und zielstrebig betrieben werden, damit eine Mitversicherung aufrecht bleibt.Die Versicherung für Studenten in Österreich gilt jedoch nur, wenn ein Studium zielstrebig betrieben wird. 

Voraussetzungen für die Mitversicherung als Student:

  • Ein Studium (oder eine Berufsausbildung), die die Arbeitskraft überwiegend beansprucht
  • Der Student muss sein Studium ernsthaft, sowie zielstrebig betreiben. Als Nachweis hierfür gilt auch der Anspruch auf Familienbeihilfe.

Wenn der Anspruch auf Familienbeihilfe nicht mehr nachgewiesen werden kann, muss folgendes vorliegen:

  • Inskriptions- oder Studienbestätigung der Universität
  • Studienerfolgsnachweis von 16 ECTS-Punkte für das vorangegangene Studienjahr
  • Falls erst 1. Studienabschnitt abgeschlossen, Kopie des 1. Diplomprüfungszeugnisses

Kann allerdings kein Studienerfolg nachgewiesen werden, kann eine Selbstversicherung für Studenten entsprechend abgeschlossen werden. Dies gilt ebenso, wenn das Studium länger dauert als bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Übrigens: Eine automatische Krankenversicherung betrifft Bezieher einer Waisenrente!

Tipp: Die Möglichkeit einer Mitversicherung besteht nicht nur bei den Eltern oder Großeltern. Abgesehen davon kann ein Student beim Lebensgefährten bzw. dem Ehepartner mitversichert sein.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der Studentenversicherung bzw. der Mitversicherung bei den Eltern?

Wie hoch darf mein monatliches Einkommen sein, um von einer Mitversicherung zu profitieren?
Wir haben die Antwort:

Die Einkommensgrenze für die Mitversicherung liegt bei ungefähr 460,66 Euro pro Monat. Dieser Betrag entspricht der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2019. Wer mehr verdient, wird vom Arbeitgeber automatisch in die Gebietskrankenkasse des jeweiligen Bundeslandes eingeschrieben. Bei einem Verdienst über dieser Grenze ist jene Person eigenständig und gesetzlich versichert. Dies geschieht auch dann, wenn der Student in den Ferien jobbt und mehr verdient. Nach Beendigung des Sommerjobs beziehungsweise nach Ablauf der Ferien, ist die Anforderung der Mitversicherung oftmals extra notwendig.
Auch um die studentische freiwillige Selbstversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss eine Einkommensgrenze beachtet werden. Und zwar darf hier das Einkommen nicht über 10.000 Euro im Jahr liegen. Nur dann gilt schließlich auch der Versicherungsschutz.

Ich bin deutscher Staatsbürger und studiere in Österreich. Bin ich versichert?

Nicht nur Österreicher, auch viele Deutsche studieren an österreichischen Hochschulen. Grundsätzlich sind Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten in Österreich krankenversichert, wenn:

  • sie auch im Heimatland in eine Pflichtversicherung eingeschrieben sind
  • über die europäische Krankenversicherungskarte verfügen

Besteht keine Pflichtversicherung im Heimatland, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Die österreichischen Versicherungsgesellschaften bieten Studenten besondere Angebote und günstige Selbstversicherung. Informationen zum Antrag gibt die jeweilige Gebietskrankenkasse oder die Österreichische Hochschülerschaft.

Die neun Gebietskrankenkassen in Österreich sind:

Die Mitversicherung gilt nur bei bestimmten Vorraussetzungen Ist man nicht mehr bei den Eltern mitversichert, sollte an die Krankenversicherung für Studenten gedacht werden.​

Wann muss eine Selbstversicherung abgeschlossen werden?

Sie müssen eine Selbstversicherung abschließen, wenn:

  • kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr besteht oder
  • kein Studienerfolgsnachweis in Höhe von 16 ETCS erbracht werden kann oder
  • das 27. Lebensjahr vollendet ist.

Wo kann eine freiwillige Selbstversicherung beantragt werden?

Die Selbstversicherung kann bei der Krankenversicherungsanstalt der örtlichen Gebietskrankenkasse (siehe oben) beantragt werden. Die freiwillige Versicherung kann auf jeden Fall beantragt werden, sofern:

  • keine Pflichtversicherung bei einer Krankenkasse in Österreich oder im Ausland mehr besteht
  • ihr gewöhnliche Aufenthaltsort in Österreich liegt
  • noch kein anderes Studium abgeschlossen wurde
  • ihr Einkommen bei maximal 10.000 Euro im Jahr liegt
  • die Studiendauer die Mindeststudiendauer und vier Toleranz-Semester noch nicht überschritten hat
  • nicht öfter als zwei Mal das Studienfach gewechselt wurde

Achtung: Die Beitragshöhe der Versicherung hängt folglich vom individuellen Einkommen ab.

Wer kann eine freiwillige Selbstversicherung beantragen?

Folgende Personen können sich in Österreich für die Selbstversicherung entscheiden:

  • Ordentliche Studierende an allen österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Konservatorien
  • Studierende der Theologischen Lehranstalten
  • Personen, die wegen des Fehlens der Gleichwertigkeit Lehrveranstaltungen besuchen
  • Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung vorbereiten
  • Studierende an der Diplomatischen Akademie in Wien
  • Studierende, die sich auf die Bachelor- oder Masterprüfung vorbereiten

Tipp: Wer in den Ferien arbeitet, wird automatisch in die Pflichtversicherung eingetragen. Anschließend muss die Eintragung in die Selbstversicherung oftmals wieder extra angesucht werden! Auskunft dazu erhält man bei den Service-Stellen der ÖH.

Es sollte abgeklärt werden, ob die Studentenversicherung auch im Urlaubssemester gilt. Es sollte abgeklärt werden, ob die Studentenversicherung auch im Urlaubssemester gilt

Gilt die Studentenversicherung auch für das Urlaubssemester?

Studierende können sich übrigens beurlauben lassen. Folgende Gründe für eine solche Beurlaubung sind vorausgesetzt:

  • Schwangerschaft,
  • Betreuung der eigenen Kinder
  • Pflege von Angehörigen
  • Erziehung der eigenen Kinder. Hierbei besteht die Möglichkeit sich bis zur Volljährigkeit des Kindes beurlauben zu lassen.

Die Studentenversicherung gilt allerdings nicht unbedingt auch für das Urlaubssemester.  Eine Mitversicherung bei Angehörigen oder studentischen Selbstversicherung ist unter Umständen nicht möglich. Hier sollten sich Studenten bei der jeweiligen Krankenkasse beziehungsweise bei ihrem ÖH-Service erkundigen.

Gilt meine Studentenversicherung auch, wenn ich Werkstudent bin?

Die Kosten der Studentenversicherung richten sich danach wie viel Sie als Student pro Monat verdienen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt bei ca. 446,81 Euro pro Monat. Besser ausgedrückt: Falls Sie mehr verdienen, versichert Sie der Arbeitgeber automatisch über die Gebietskrankenkasse.

Brauche ich eine spezielle Studentenversicherung für das Auslandssemester?

Das kommt darauf an, welches das Zielland ist. Wer eine gültige Krankenversicherung in Österreich hat, kann auf jeden Fall in allen EU-Ländern Leistungen mit der grünen Krankenversicherungskarte beanspruchen. Diese stellt die gesetzliche Krankenkasse aus. In dem jeweiligen Land übliche Zuzahlungen (z.B. in Italien das „Ticket“) müssen jedoch aus eigener Tasche bezahlt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der EU ist es zudem möglich, dass nicht 100 % der Arztrechnung von der Sozialversicherung übernommen werden.

Wer außerhalb Europas studiert, braucht eine private Krankenversicherung. Achtung: das gilt jetzt, nach dem „Brexit“, auch für London oder aber für die Schweiz. Informationen dazu können bei der Österreichischen Hochschülerschaft eingeholt werden.

​ Es gibt verschiedene Varianten sich als Student oder als Studentin in Österreich selbst zu versichern. (No Ratings Yet)

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Wie hoch sind die Kosten für eine Studentenversicherung für das Ausland?

Geld ist in der Studienzeit oft Mangelware. Für Studenten sind daher die Kosten ein entscheidender Faktor, der monatlich zu berücksichtigen ist. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich die unterschiedlichen Krankenversicherungen für Studenten zu vergleichen.

Die Kosten und Tarife hängen einerseits von den erbrachten Leistungen im Schadensfall und andererseits vom Service (z.B. 24-Stunden Notfalltelefon) vom Zielland ab. Am teuersten ist die private Krankenversicherung für die USA, für Australien und Kanada. Hier muss man mit mindestens 60 Euro rechnen. Die automatische Unfall- und Haftpflichtversicherung, die über den ÖH-Beitrag einbezahlt wird, greift in den USA, in Australien und in Kanada dementsprechend NICHT!

Es ist enorm wichtig, dass sich Studenten bei einem Auslandssemester in den genannten Ländern privat versichern. Von Vorteil ist es auch eine Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ansonsten kann der wahrgewordene Traum sehr teuer werden.

Versicherung für Studenten Österreich

Für Fragen zur Selbstversicherung oder zur privaten Krankenversicherung stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. 

Weiterführende Links

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20130918_OTS0110/noegkk-alle-infos-zur-studentenversicherung
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/studenten-und-berufseinsteiger/worauf-es-bei-der-krankenversicherung-von-studenten-ankommt-14388941.html

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