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	<title>Das neue Pensionskonto - Kontoauszug, Tipps &amp; Tricks</title>
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	<description>Private und gewerbliche Versicherungen in Österreich</description>
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	<title>Das neue Pensionskonto - Kontoauszug, Tipps &amp; Tricks</title>
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	<item>
		<title>Hacklerregelung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 May 2017 06:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit ihrer Einführung im Jahr 2000 hat sich diese Wortschöpfung zu einem sehr bekannten Begriff in Österreich entwickelt. Fast jeder hat schon einmal von der Hacklerregelung gehört und das Wort kann sogar in österreichischen Wörterbüchern nachgeschlagen werden. Doch wen betrifft diese Regelung eigentlich genau? Für welche Berufe gilt die Hacklerregelung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.versichert.at/hacklerregelung-pensionsalter/">Hacklerregelung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.versichert.at">Versicherungen in Österreich</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><!--Ads1--><br />
Seit ihrer Einführung im Jahr 2000 hat sich diese Wortschöpfung zu einem sehr bekannten Begriff in Österreich entwickelt. Fast jeder hat schon einmal von der Hacklerregelung gehört und das Wort kann sogar in österreichischen Wörterbüchern nachgeschlagen werden. Doch wen betrifft diese Regelung eigentlich genau? Für welche Berufe gilt die Hacklerregelung? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Dieser Beitrag liefert Antworten auf diese und weitere Fragen, die sich viele Arbeitnehmer in Österreich immer wieder stellen und Arbeitnehmerinnen auch zunehmend beachten sollten. Denn die Pensionsvoraussetzungen für Frauen werden schrittweise an die Bestimmungen der Männer angepasst, wie dieser Artikel immer wieder an den jeweiligen Stellen aufzeigen wird.</p>
<p><em>Hinweis: Der Begriff Hackler gilt im Osten Österreichs als ein Synonym für Schwerarbeiter. Daher stammt diese Wortschöpfung, die mittlerweile nicht mehr nur Dialekt, sondern Teil des offiziellen Sprachgebrauchs ist.</em></p>
<div>
<h2>Was ist die Hacklerregelung?</h2>
<div>
Grundsätzlich handelt es sich bei diesem Modell um einen Unterpunkt innerhalb des österreichischen Pensionssystems. Durch diese Regelung sollen Personen begünstigt werden, die besonders schwere Arbeiten ausführen oder besonders lange Arbeiten bzw. in die Pensionskasse einzahlen. Der Grundgedanke ist relativ einfach. Die Anwendung kann jedoch etwas komplizierter sein.<em>Hinweis: Im Gegensatz zur landläufigen Meinung kann die Regelung unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit angewendet werden! Diese Unterform nennt sich auch Langzeitversicherungspension und verbindet den Anspruch einfach mit den Zeiten in denen Beiträge an die Pensionskasse gezahlt werden. </em></p>
<h2>Wann gilt diese spezielle Regelung?</h2>
<figure id="attachment_1065" aria-describedby="caption-attachment-1065" style="width: 900px" class="wp-caption alignnone"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="size-full wp-image-1065" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild.jpg" alt="ältere Frau" width="900" height="598" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild-300x199.jpg 300w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild-768x510.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /><figcaption id="caption-attachment-1065" class="wp-caption-text">Außer dem Alter und Geschlecht müssen für die Hacklerregelung weitere Aspekte beachtet werden.</figcaption></figure>
<p>Um diese Frage zu beantworten, müssen fünf wichtige Aspekte beachtet werden:</p>
<ul>
<li>Geschlecht</li>
<li>Geburtsjahr</li>
<li>Alter</li>
<li>Beitragsmonate</li>
<li>Tätigkeit</li>
</ul>
<h3>Die Hacklerregelung bei langer Versicherungsdauer</h3>
<p>Bei allen Österreicherinnen, die vor dem 1. Jänner 1959 geboren wurden, besteht die Möglichkeit ab dem 55. Lebensjahr die Pension anzutreten, wenn sie bis dahin 480 Beitragsmonate ansammeln konnten, was genau 40 Beitragsjahren entspricht. Alle männlichen Österreicher, die vor dem 1. Jänner 1954 geboren wurden, können ab 60 die vorzeitige Pension antreten, wenn sie bis dahin 540 Beitragsmonate bzw. 45 Beitragsjahre ansammeln konnten.</p>
<p><em>Hinweis: Zu den Beitragsmonaten können die Kindererziehung (60) und der Präsenz- oder Zivildienst (30) hinzu gezählt werden. Die Erfassung des Krankengeldes fällt schrittweise weg.</em></p>
<p>Für alle Österreicher, die nach diesen jeweiligen Daten geboren wurden, gelten andere Regelungen. Alle Männer in dieser Personengruppe können ab 62 in Pension gehen, wenn sie bis dahin 540 Beitragsmonate vorweisen können. Dadurch erfolgt eine Angleichung an die Korridorpension, die ebenfalls ab einem Alter von 62 Jahren möglich ist.</p>
<p><em>Tipp: Der weiterhin vorhandene Unterschied zwischen Korridorpension und Hacklerpension sind die geringeren Abschläge bei langen Versicherungszeiten bzw. Schwerarbeit</em></p>
<p>Bei den Frauen erfolgt eine schrittweise Angleichung an diese Voraussetzung. Österreicherinnen, die nach dem 2. Juni 1965 geboren wurden, können auch erst ab dem 62. Lebensjahr in Pension gehen, wenn sie ausreichend Beitragsmonate gesammelt haben. Es handelt sich dabei ebenfalls um 540 Monate für alle Frauen die nach dem 1. Jänner 1962 auf die Welt kamen. Die Anhebung erfolgt gemäß des Geburtsjahres:</p>
<div style="overflow-x: auto;">
<table>
<tbody>
<tr>
<td width="214">Geburtsdatum</td>
<td width="214">Alter für den Pensionsantritt</td>
<td width="214">Anzahl Beitragsmonate</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">1959</td>
<td width="214">57</td>
<td width="214">504</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">1960</td>
<td width="214">58</td>
<td width="214">516</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">1961</td>
<td width="214">59</td>
<td width="214">528</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">01. 01. 1962 bis 01. 12. 1963</td>
<td width="214">60</td>
<td width="214">540</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">02. 12. 1963 bis 01. 06. 1964</td>
<td width="214">60,5</td>
<td width="214">540</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">02. 06. 1964 bis 01. 12. 1964</td>
<td width="214">61</td>
<td width="214">540</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">02. 12. 1964 bis 01. 06. 1965</td>
<td width="214">61,5</td>
<td width="214">540</td>
</tr>
<tr>
<td width="214">Ab 02. 06. 1965</td>
<td width="214">62</td>
<td width="214">540</td>
</tr>
</tbody>
</table>
</div>
<p>Frauen, die vor dem 1. Dezember 1963 geboren wurden, können ohnehin mit 60 in Pension gehen. Erst ab dem Jahr 2024 beginnt die schrittweise Anpassung des Pensionsalters des weiblichen Geschlechts. Diese Angleichung wird im Jahr 2033 beendet sein. Wer nachrechnet, wird feststellen, dass genau dann alle, die ab dem 2. Juni 1968 geboren wurden, auch 65 Jahre alt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll die Pensionsharmonisierung abgeschlossen sein.</p>
<p><em>Hinweis: Die Korridorpension wird ab dem Jahr 2028 für Frauen interessant, da gemäß den halbjährlichen Schritten der Anhebung, ab diesem Jahr das Antrittsalter für Frauen auch bei 62 liegt.</em></p>
<p><em>Tipp: Da es Frauen, die zwischen dem 1. Jänner 1959 und dem 1. Jänner 1964 geboren wurden, ermöglicht wird, ab 55 Jahren in die Rente zu gehen, kann die Hacklerregelung trotzdem interessant sein.</em></p>
<h3>Hacklerregelung bei Schwerstarbeit</h3>
<figure id="attachment_1350" aria-describedby="caption-attachment-1350" style="width: 900px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-full wp-image-1350" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2017/05/hacklerregelung-schwerarbeit.jpg" alt="Arbeiter beim Schweißen" width="900" height="600" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/05/hacklerregelung-schwerarbeit.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/05/hacklerregelung-schwerarbeit-300x200.jpg 300w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/05/hacklerregelung-schwerarbeit-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /><figcaption id="caption-attachment-1350" class="wp-caption-text">Die Schwerarbeiterpension kann bereits früh mit nur wenigen Abschlägen angetreten werden (c)Bigstockphoto.com/135423221/Prasit Rodphan</figcaption></figure>
<p>Dieses Modell besitzt auch für Menschen, die nach dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, anhaltend hohe Bedeutung. Neben der Korridorpension handelt es sich dabei um die wichtigste Variante des früheren Pensionsantritts. Die sogenannte Schwerarbeiterpension kann unter folgenden Umständen von Männern angetreten werden:</p>
<ul class="liste">
<li>Das 60. Lebensjahr wurde vollendet</li>
<li>540 Versicherungsmonate wurden gesammelt</li>
<li>120 Schwerarbeitsmonate wurden in den letzten 20 Jahren gesammelt</li>
</ul>
<p>Für Frauen gelten aktuell die folgenden Kriterien, wenn ein Pensionsantritt vor dem 60. Lebensjahr angestrebt wird :</p>
<ul class="liste">
<li>Das 55. Lebensjahr wurde erreicht</li>
<li>480 Beitragsmonate wurden gesammelt</li>
<li>120 Schwerarbeitsmonate wurden in den letzten 20 Jahren gesammelt</li>
</ul>
<p>Der besondere Reiz der Schwerarbeiterpension ist der frühe Antritt mit wenigen Abschlägen. Der Abschlag beträgt nämlich nur 1,8 Prozent und nicht 4,2 Prozent pro Jahr, wie bei allen anderen, die mit 1. Jänner 2014 die Voraussetzungen für die Rente erfüllen. Bei einer verfrühten Korridorpension können die Abschläge sogar noch höher ausfallen.</p>
<p>Nun stellt sich nur noch die Frage, welche Berufe genau als Schwerstarbeit angesehen werden. Unterschiede zwischen Männer und Frauen sind auch in dieser Frage unvermeidlich. Männer müssen 2.000 Arbeitskalorien in 8 Stunden verbrauchen, damit sie körperliche Schwerstarbeit leisten. Frauen müssen für die gleiche Einstufung 1.400 Arbeitskalorien verbrauchen. Weitere Faktoren, die zu einer Einstufung als Schwerarbeit führen können:</p>
<ul class="liste">
<li>Schichtdienst</li>
<li>Hitze oder Kälte</li>
<li>chemische Einflüsse</li>
<li>Pflegedienste</li>
</ul>
<h3>Anwendung der Regelung für Beamte bzw. Lehrer</h3>
<p>Vor allem in den Jahren 2008 bis 2013 gingen zahlreiche Lehrer verfrüht und unter der Hacklerregelung in Pension, wie öfters berichtet wurde.</p>
<p>Der Grund für diese Flucht in die Pension war die Nutzung einer Beamtenregelung, wodurch auch männliche Lehrer nur 40 Beitragsjahre benötigten, um die Langzeitversicherungspension zu nutzen und ohne Abschläge in Rente zu gehen. Da dieses Schlupfloch mit dem 1. Jänner 2014 geschlossen wurde, konnte noch eine schnelle Reaktion dieser Berufsgruppe beobachtet werden, welche in der Presse auf viel Echo stieß, da es so klang, dass die Lehrkräfte wegen „Schwerstarbeit“ die Pension antraten. Es handelte sich jedoch um den Teil der Regelung, der nichts mit Schwerstarbeit zu tun hat.</p>
<div style="margin-bottom: 20px!important;">
<p class="weitere_infos">Weiterführende Links</p>
<p><a href="http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Was-sich-bei-der-Hacklerregelung-alles-aendert;art385,495016">http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Was-sich-bei-der-Hacklerregelung-alles-aendert;art385,495016</a><br />
<a href="http://orf.at/stories/2272660/">http://orf.at/stories/2272660/</a><br />
<a href="http://derstandard.at/2000044565490/Frauen-ruecken-langsam-unter-die-Schwerarbeiter-vor">http://derstandard.at/2000044565490/Frauen-ruecken-langsam-unter-die-Schwerarbeiter-vor</a></p>
</div>
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</div>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Versicherungsdatenauszug</title>
		<link>https://www.versichert.at/versicherungsdatenauszug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Apr 2017 06:00:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gewerbliche Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Kaskoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[KFZ Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Pension]]></category>
		<category><![CDATA[Private Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Teilkaskoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jeder der in eine Pflichtversicherung einzahlt, besitzt das Recht über die dort gespeicherten Daten informiert zu werden. Aus diesem Grund legen die Versicherungsträger auch Wert auf eine unkomplizierte Anforderung. Dies erfolgt einfach und online von Zuhause aus. Dazu benötigt man eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder der Benutzername bei der Krankenkasse. In der Regel trifft kurz [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="thrv_wrapper thrv_text_element tve-froala fr-box fr-basic"><p>Jeder der in eine Pflichtversicherung einzahlt, besitzt das <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/kfz-rechtsschutzversicherung/" style="outline: none;">Recht</a> über die dort gespeicherten Daten informiert zu werden. Aus diesem Grund legen die Versicherungsträger auch Wert auf eine unkomplizierte Anforderung. Dies erfolgt einfach und online von <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/haushaltsversicherung/" style="outline: none;">Zuhause</a> aus. Dazu benötigt man eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder der Benutzername bei der <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/" style="outline: none;">Krankenkasse</a>. In der Regel trifft kurz nach der Anforderung der Auszug per Post ein. Mit diesem Ansuchen sind keine weiteren Kosten verbunden. Doch wofür benötigt man ein Versicherungsdatenauszug und über welche Daten gibt der Auszug Auskunft?</p><p><em>Hinweis: Bei welcher <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/" style="outline: none;">Krankenkasse</a> ist der Antrag für den Versicherungsdatenauszug zu stellen? Selbstständige und <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/berufsunfaehigkeitsversicherung/" style="outline: none;">Freiberufler</a> wenden sich an die SVA, Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft an die ÖGK ihres Bundeslandes bzw. jetzt bei der ÖGK und staatlich Angestellte an die BVAEB. Die Formulare finden sich direkt auf den Webseiten der <a class="tve-froala fr-basic" href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/" style="outline: none;">Krankenkassen</a>. </em></p></div><div class="thrv_wrapper thrive_leads_shortcode"><div class="thrive-shortcode-config" style="display: none !important;"></div></div><div class="thrv_wrapper thrv_text_element tve-froala fr-box fr-basic"><h2 class="">Was ist ein Versicherungsdatenauszug?</h2><p>Der Versicherungsdatenauszug gibt Auskunft über die Versicherungszeiten. Im Auszug sind alle Zeiten aufgelistet, in denen eine Pflichtversicherung durch eine unselbstständige oder selbstständige Tätigkeit bestand. Weiters ist die Höhe der bezahlten Beiträge enthalten. Im Fachjargon Beitragsgrundlage genannt. Ebenso sind&nbsp; Ersatzzeiten für die geleistete Kinderbetreuung enthalten. Bei der Angabe der Zeiten geht es um die <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/ihr-pensionskonto-abfragen-und-pensionsluecke-berechnen/" style="outline: none;">Pensionsversicherung</a>. Beiträge der <a href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/">Krankenversicherung</a> oder <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/berufsunfaehigkeitsversicherung/" style="outline: none;">Unfallversicherung</a> gelten als weniger wichtig. Informationen zu diesen Versicherungen holt man über die e-card Auskunft ein.</p><p>Die Beitragshöhe der Sozialversicherung ist in der Regel durch das Bruttogehalt definiert und im Auszug festgehalten. Sofern die Bemessungsgrundlage überschritten ist, findet sich nur dieser Wert, als Maximalwert, in der Auskunft. Wenn in bestimmten Phasen weniger als die Geringfügigkeitsgrenze verdient wird, scheint diese Zeitperioden nicht auf. Es werden in dieser Zeit der Geringfügigkeit auch keine Versicherungszeiten erworben und damit auf dem Auszug auch nicht angedruckt. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei der Sozialversicherung die Selbstversicherung zu beantragen und so freiwillig Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Somit erwerben Sie auch Versicherungszeiten für die Pension. Bei <a href="https://versichert.at/berufsunfaehigkeitsversicherung/">Freiberuflern</a> oder Tätigkeiten in der Landwirtschaft <a href="https://versichert.at">errechnet</a> sich die BG (Bemessungsgrundlage) durch den Steuerbescheid oder den Versicherungswert der Liegenschaft.</p><h2 class="">Wann ist ein Versicherungsdatenauszug nötig?</h2><img decoding="async" title="Beim Wechsel des Arbeitgebers ist ein Versicherungsdatenauszug notwendig." src="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/verhandlung.jpg" alt="Versicherungsdatenauszug Österreich" width="900" height="600" class=""><p>Der Datenauszug stellt zwar eine wichtige Information dar, aber zu manchen Anlässen ist die Vorlage Pflicht. Der Hauptgrund ist der Wechsel des Arbeitgebers. Dieser erhält über den Auszug Informationen bzw. prüft diese nach:</p><ul class=""><li>Wie viel wurde früher verdient (Bemessungsgrundlage)?</li><li>Welche Verhältnisse bestanden tatsächlich (Art der <a href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/">Krankenkasse</a>)?</li><li>Wann besteht ein <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/kfz-rechtsschutzversicherung/" style="outline: none;">Anrecht</a> auf die 6. Urlaubswoche?</li></ul><p><em>Hinweis: Selbstständige und Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, schauen selbst, dass alle Daten an den Versicherungsträger übermittelt werden. </em></p><h2 class="">Wo bekommt man den Versicherungsdatenauszug?</h2><p>Der Auszug ist einfach und online zu erhalten. Das Gerücht, dass nur nach Vorlage eines Ausweises bei der <a href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/">Krankenkasse</a> ein Versicherungsdatenauszug zu bekommen ist, ist falsch. Dies begründet der Datenschutz. Es existieren mittlerweile einige Wege, um sich über das Netz, mit der Bürgerkarte, auszuweisen und den Versicherungsdatenauszug zu beantragen. Somit ist es möglich den Auszug persönlich oder ganz einfach online zu bekommen.</p><p><em>Tipp: Über den Postweg kann es Wochen dauern bis der Versicherungsdatenauszug eintrifft.</em></p><h2 class="">Woher kommen die Daten im Versicherungsdatenauszug?</h2><p>Diverse Stellen sind verpflichtet, Informationen an die <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/" style="outline: none;">Krankenkassen</a> zu melden. In der Regel handelt es sich um den Arbeitgeber. Ebenso Arbeitsämter und <a href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/">Krankenhäuser</a> gehen dieser Pflicht nach. Nach Prüfung in Kooperation mit den Finanzbehörden sind alle Daten gesammelt, weshalb die Versicherten den Versicherungsdatenauszug anfordern können.</p><p><em>Hinweis: D</em><em>ie Übermittlung der Daten erfolgt erst nach Anmeldung der neuen Tätigkeit. Das ist sehr wichtig und darauf sollte man auch achten, ob das der Arbeitgeber auch macht, da diese Auskunft (Anmeldung bei der Sozialversicherung) stark mit der <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/ihr-pensionskonto-abfragen-und-pensionsluecke-berechnen/" style="outline: none;">Pensionsversicherung</a> zusammenhängt. Die Überwachung für die Teilversicherung beginnt</em><em> ab Eingang der Meldung zu laufen. Es unterscheidet sich daher die <a href="https://versichert.at/ihr-pensionskonto-abfragen-und-pensionsluecke-berechnen/">Pensionsversicherung</a> von der <a href="https://versichert.at/private-krankenversicherung/">Kranken</a>- oder <a class="tve-froala" href="https://versichert.at/berufsunfaehigkeitsversicherung/" style="outline: none;">Arbeitslosenversicherung</a>. </em></p><p>Weitere Informationen</p><p><a class="tve-froala" href="https://futurezone.at/netzpolitik/polizei-zugriff-auf-sozialversicherungsdaten-soll-geprueft-werden/192.878.154" style="outline: none;">https://futurezone.at/netzpolitik/polizei-zugriff-auf-sozialversicherungsdaten-soll-geprueft-werden/192.878.154</a><br><a class="tve-froala" href="http://diepresse.com/home/meingeld/1388825/Pensionskonto_Auf-der-Suche-nach-Versicherungsluecken" style="outline: none;">http://diepresse.com/home/meingeld/1388825/Pensionskonto_Auf-der-Suche-nach-Versicherungsluecken</a></p></div><div class="tcb_flag" style="display: none"></div>
<span class="tve-leads-two-step-trigger tl-2step-trigger-0"></span><span class="tve-leads-two-step-trigger tl-2step-trigger-0"></span><p>Der Beitrag <a href="https://www.versichert.at/versicherungsdatenauszug/">Versicherungsdatenauszug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.versichert.at">Versicherungen in Österreich</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Korridorpension</title>
		<link>https://www.versichert.at/korridorpension-anspruch-berechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Apr 2017 12:53:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pension]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Korridorpension ist ein Pensionsmodell, das sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen früheren Austritt aus dem regulären Arbeitsleben eignet. Geschaffen wurde sie, da die sogenannte Frühpension durch die Pensionsharmonisierung im Jahr 2005 schrittweise abgeschafft wurde. Trotzdem soll Männern und – ab dem Jahr 2028 – auch Frauen ein früherer Pensionsantritt mit geringfügigen Nachteilen ermöglicht werden. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.versichert.at/korridorpension-anspruch-berechnung/">Korridorpension</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.versichert.at">Versicherungen in Österreich</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Korridorpension ist ein Pensionsmodell, das sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen früheren Austritt aus dem regulären Arbeitsleben eignet. Geschaffen wurde sie, da die sogenannte Frühpension durch die Pensionsharmonisierung im Jahr 2005 schrittweise abgeschafft wurde. Trotzdem soll Männern und – ab dem Jahr 2028 – auch Frauen ein früherer Pensionsantritt mit geringfügigen Nachteilen ermöglicht werden. Eine Möglichkeit für einen vorzeitigen Antritt nennt sich Korridorpension. Weitere Alternativen wären die <a href="https://versichert.at/hacklerregelung-pensionsalter/">Hacklerregelung</a>, die Invalidenpension, die Schwerarbeiterpension oder ein Antritt wegen extrem langer Versicherungsdauer.</p>
<p>In diesem Beitrag widmen wir uns nur dem Korridor bis zur eigentlichen Pension. Erfahren Sie im Folgenden was Sie beim Beantragen beachten müssen.</p>
<p><em>Hinweis: Die Hacklerregelung gilt für Männer, die vor dem 1. Jänner 1954 geboren wurden und 540 Beitragsmonate in einer Pflichtversicherung besitzen. In manchen Einzelfällen kann es besser sein auf dieses Modell zurück zu greifen, als den Korridor zu nutzen. Diese Option muss im Einzelfall geprüft werden, läuft jedoch auch schrittweise aus, da die „langen Versicherungszeiten“ in die Korridorpension übernommen werden.</em></p>
<h2>Welche wichtigen Daten müssen Sie bei der Korridorpension beachten?</h2>
<p>Eine wichtige Rolle spielt das Geburtsdatum des Antragsstellers. Besonders interessant kann der Korridor für alle Männer sein, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurden, da ihr Regelpensionsalter höher als 62 Jahre ist. Inwiefern diese Altersgrenze bedeutend ist, werden wir im Abschnitt der Korridor-Bedingungen noch genauer erklären. Für Antragssteller, die nach diesem Datum geboren wurden, gilt der Korridor grundsätzlich auch, aber Frauen genießen noch bis 2028 eine Gnadenfrist, denn erst ab dann hat die Altersgrenze für sie Bedeutung. Bis dahin können Frauen auch regulär früher – nämlich mit 60 Jahren – in Pension gehen.</p>
<p><em>Hinweis: Für alle Personen, die nach dem Stichtag im Jahr 1955 geboren wurden, schränken sich die Möglichkeiten des vorzeitigen Pensionsantritts auf Schwerarbeit, Invalidität und Korridor ein.</em></p>
<p>Besonders wichtig ist auch der Stichtag des 1. Jänners 2005. Alle Menschen, die erst nach diesem Tag begannen Versicherungszeiten in einer Pflichtversicherung zu sammeln, fallen gänzlich unter das neue Allgemeine Pensionsgesetz. In erster Linie bedeutet dies eine direkte Harmonisierung ohne jegliche Übergangsfristen. Durch diese Pensionsharmonisierung sollen die jeweiligen Beiträge, die von Angestellten, Arbeitern, Selbstständigen und Bauern in die jeweiligen Pensionskassen bzw. Vorsorgekassen eingezahlt werden zu möglichst identischen Erträgen führen. Neben diesen Grenzdaten müssen noch einige weitere Aspekte für dieses Alterspensionsmodell beachtet werden.</p>
<div>
<div>
<h2>Wie funktioniert die Korridorpension?</h2>
</div>
<p><img decoding="async" width="900" height="598" class="size-full wp-image-1065" title="Korridor als Pensionsmodell" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild.jpg" alt="Korridor als Pensionsmodell" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild-300x199.jpg 300w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Rentenversicherung-Profilbild-768x510.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></p>
<p>Das Modell Korridorpension kann bei passendem Geburtsdatum und ausreichenden Versicherungszeiten ab dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Da in der neuen Gesetzgebung ein Regelpensionsalter von 65 Jahren vorgesehen ist, kann 3 Jahre früher der Korridor genutzt werden. Natürlich ist der vorzeitige Pensionseintritt mit Abschlägen verbunden. Außerdem muss sich eine Mindestanzahl an Versicherungsmonaten auf dem eigenen <a href="https://versichert.at/das-neue-pensionskonto/">Pensionskonto</a> befinden. Die jeweilige Anzahl der Versicherungsmonate ist mit der ehemals „langen Versicherungsdauer“ gleichzusetzen. Die Staffelung sieht je nach Zeitpunkt des Stichtages folgendermaßen aus:</p>
<ul>
<li>2013 → 456 Monate oder 38 Jahre</li>
<li>2014 → 462 Monate oder 38,5 Jahre</li>
<li>2015 → 468 Monate oder 39 Jahre</li>
<li>2016 → 474 Monate oder 39,5 Jahre</li>
<li>ab 2017 → 480 Monate oder 40 Jahre</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Jahr und die notwendigen Beiträge beziehen sich nicht auf den eigentlichen Pensionsantritt, sondern auf den Stichtag des ersten Anspruchsdatums. Sollte dies mit dem 62. Lebensjahr im Jahr 2015 liegen und der Angestellte sich dazu entscheiden, doch noch weiter erwerbstätig zu bleiben, dann bleibt die Zahl der Mindestbeiträge trotzdem bei 468 Monaten in einer Pflichtversicherung.</p>
<p><em>Hinweis: Frauen dürfen bis zum Jahr 2028 noch mit 60 Jahren die reguläre Pension antreten. Die Korridorpension und die zugehörige Dauer bzw. die Beitragsmonate werden erst ab diesem Zeitpunkt </em><em>für sie </em><em>interessant.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Wie wird die Korridorpension berechnet?</h2>
<p>Wer sich einen vorzeitigen Austritt aus der Erwerbstätigkeit wünscht, muss mit Abschlägen rechnen. Umgekehrt können durch längere Arbeitszeiten in diesem Modell auch Zuschläge zur verdienten Pension entstehen. Für jedes Jahr, in dem der Ruhestand früher angetreten wird, verringert sich der Anspruch um 5,1 Prozent. Gesamt kann so maximal ein Abschlag von 15,3 Prozent entstehen, da mit 62 Jahren 3 Jahre früher angetreten wird. Für jeden Monat werden 0,425 % abgeschlagen.</p>
<p>Wenn jedoch bis zum 68. Lebensjahr gearbeitet wird, dann werden pro Zusatzjahr 4,2 Prozent aufgeschlagen. Bei den gesamten 3 Zusatzjahren kann so ein attraktiver Bonus von 12,6 Prozent entstehen, der die Rente noch zusätzlich versüßt. Bei diesem Pensionsmodell gibt es jedoch noch mehr zu beachten.</p>
<h2>Welche Zusatzbedingungen könnten noch interessant sein?</h2>
<p><img decoding="async" width="900" height="598" class="size-full wp-image-1253" title="Arbeiten in Korridorpension" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2017/04/arbeiten_in_korridorpension.jpg" alt="Arbeiten in Korridorpension" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/04/arbeiten_in_korridorpension.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/04/arbeiten_in_korridorpension-300x199.jpg 300w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/04/arbeiten_in_korridorpension-768x510.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></p>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar während einer Arbeitslosigkeit die letzten Beitragsmonate für die Korridorpension ab 62 gesammelt werden:</p>
<ul>
<li>Das letzte Dienstverhältnis wurde nicht selbst beendet</li>
<li>oder eine Beendigung wurde angestrebt bzw. verschuldet.</li>
<li>Die Voraussetzungen bzw. notwendigen Beiträge liegen noch nicht vor</li>
<li>und das Arbeitslosengeld wird nicht länger als ein Jahr bezogen.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Neben der Arbeitslosigkeit kann auch eine Fortsetzung der Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze sehr spannend für die Korridorpension sein. Sofern mit dem Zusatzverdienst zur Pension die jährlich festgesetzte Grenze nicht überschritten wird, steht einer Zusatztätigkeit nichts im Wege. Im Jahr 2019 würde diese Grenze 446,81 Euro pro Monat betragen. Außerdem darf ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt werden, sofern dessen Einheitswert die Grenze von 2.400 Euro nicht übersteigt.</p>
<p><em>Hinweis: Diese Verdienstgrenzen gelten nur für die Korridorpension selbst. Wie in der Presse des öfteren berichtet wird, kann in der eigentlichen Alterspension unbegrenzt dazu verdient werden. </em></p>
<div style="margin-bottom: 20px!important;">
<p class="weitere_infos">Weiterführende Informationen</p>
<p><a href="http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/was-darf-man-in-der-pension-dazuverdienen-159595/">http://www.salzburg.com/nachrichten/rubriken/bestestellen/karriere-nachrichten/sn/artikel/was-darf-man-in-der-pension-dazuverdienen-159595/</a><br />
<a href="https://kurier.at/wirtschaft/anspruch-auf-vorzeitige-pension-ist-kein-kuendigungsgrund/222.976.648">https://kurier.at/wirtschaft/anspruch-auf-vorzeitige-pension-ist-kein-kuendigungsgrund/222.976.648</a></p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Private Rentenversicherung</title>
		<link>https://www.versichert.at/die-private-rentenversicherung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2017 13:22:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pension]]></category>
		<category><![CDATA[Private Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://versichert.at/?p=1063</guid>

					<description><![CDATA[<p>Parteien und Medien warnen immer wieder davon, dass die erste Säule der Altersvorsorge zunehmend schwächer wird. Die gesetzliche Absicherung der Pension wird durch die Umstülpung der Alterspyramide zunehmend erschwert. Aus diesem Grund wird die betriebliche Vorsorge ständig reformiert. Die zunehmende Anzahl der EPUs und Kleinstunternehmer kann jedoch nur in eingeschränktem Maße und durch steuerliche Tricks [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><!--Ads1--><br />
Parteien und Medien warnen immer wieder davon, dass die erste Säule der Altersvorsorge zunehmend schwächer wird. Die gesetzliche Absicherung der Pension wird durch die Umstülpung der Alterspyramide zunehmend erschwert. Aus diesem Grund wird die betriebliche Vorsorge ständig reformiert. Die zunehmende Anzahl der EPUs und Kleinstunternehmer kann jedoch nur in eingeschränktem Maße und durch steuerliche Tricks von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Das führt uns direkt zur dritten Säule der Vorsorge, nämlich der privaten Rentenversicherung. In Deutschland ist dieser Teil schon seit langem von hoher Bedeutung und auch in Österreich wird sich der Wohlstand im Alter bald nur mehr über diese Versicherungen garantieren lassen. Leider existieren zahlreiche Fallstricke auf der Suche nach der passenden Versicherung.</p>
<p><i>Hinweis: In Österreich ist die Bezeichnung Pensionsversicherung bzw. Pensionsvorsorge eher verbreitet. In Deutschland wird ganz klar von der Rentenversicherung gesprochen.</i></p>
<div>
<h2>Private Rentenversicherung: Wie hoch werden die Auszahlungen sein?</h2>
<figure id="attachment_1066" aria-describedby="caption-attachment-1066" style="width: 900px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-full wp-image-1066" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Berechnung-Rentenversicherung.jpg" alt="Für die Berechnung der Rentenversicherung müssen mehrere Faktoren beachtet werden" width="900" height="667" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Berechnung-Rentenversicherung.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Berechnung-Rentenversicherung-300x222.jpg 300w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Berechnung-Rentenversicherung-768x569.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /><figcaption id="caption-attachment-1066" class="wp-caption-text">Für die Berechnung der Rentenversicherung müssen mehrere Faktoren beachtet werden (c) Bigstockphoto.com/156081575/phenphayom</figcaption></figure>
<p>Diese Frage scheint dem Kunden im Hinblick auf seine Zukunft zuerst in den Sinn zu kommen. Pauschal lässt sie sich natürlich nicht beantworten.<br />
Welche Faktoren beeinflussen die späteren Zuwendungen der privaten Vorsorge?</p>
<ul>
<li>Wird das Kapital einmalig oder als Rente ausgezahlt?</li>
<li>Welche Laufzeit wird für die Rente gewählt?</li>
<li>Wie lange wird in die private Rentenversicherung eingezahlt?</li>
<li>Wie viel wird monatlich in die Versicherung eingezahlt?</li>
</ul>
</div>
<p><i>Tipp: Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass pro Monat 1,5 des Wertes ausgezahlt wird, der in die Versicherung monatlich eingezahlt wurde. Dies gilt für die Auszahlungsform der Rente und über die Laufzeit hinweg, die eingezahlt wurde. </i></p>
<h3>Welcher Unterschied besteht zwischen langfristigen Renten und einer einmaligen Auszahlung?</h3>
<p>Die Bedeutung dieser Frage nimmt zunehmend ab, da sie sich auf die steuerliche Absetzbarkeit dieser Anlageform bezieht. Bei Verträgen, die nach dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen wurden, ist die private Rentenversicherung nicht mehr absetzbar. Früher konnten die Einzahlungen als Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Nur wenn das Kapital später als einmaliger Betrag ausgezahlt wurde, mussten Steuern nachgezahlt werden. Bei neuen Vertragsabschlüssen muss darauf nicht mehr geachtet werden, da durch die Steuerreform 2016 diese Sonderausgabe entfällt. Das ist bestimmt eine der wichtigsten Rentenversicherung Änderungen 2017.</p>
<p><i>Hinweis: Von der KESt. sind die Erträge der Rentenversicherung weiterhin befreit. Dieser steuerliche Vorteil bleibt weiterhin bestehen. Diesem Bonus steht jedoch die Versicherungssteuer von aktuell 4 Prozent entgegen.</i></p>
<h3>Wie lange soll die private Zusatzrente bezogen werden?</h3>
<figure id="attachment_485" aria-describedby="caption-attachment-485" style="width: 900px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-full wp-image-485" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2015/04/bu-sinnvoll-einkommen-sichern.jpg" alt="Die Laufzeit der Rentenversicherung sollte mit einem Versicherungsmakler beantwortet werden." width="900" height="541" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2015/04/bu-sinnvoll-einkommen-sichern.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2015/04/bu-sinnvoll-einkommen-sichern-300x180.jpg 300w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /><figcaption id="caption-attachment-485" class="wp-caption-text">Die Laufzeit der Rentenversicherung sollte mit einem Versicherungsmakler beantwortet werden.</figcaption></figure>
<p>Diese Erwägung sollte zusammen mit dem Versicherungsmakler beantwortet werden. Der Experte kann gemäß der Laufzeit und der Höhe der Einzahlungen berechnen, welche Beträge für welchen Zeitraum ausgezahlt werden können. Entsprechend diesen Daten und der eigenen Lebenssituation lässt sich schnell eine Entscheidung treffen.</p>
<p>Die zwei Hauptoptionen sind eine Rente bis zum eigenen Lebensende und eine Rente, die auf 10 oder 20 Jahre begrenzt ist.</p>
<p><i>Tipp: Bei einer lebenslangen Rente gehen die Versicherungsgesellschaften von der durchschnittlichen Lebenserwartung von Mann und Frau aus. Wer erwartet deutlich länger auf dieser Welt zu verbleiben, der sollte diese Variante wählen. Im umgekehrten Fall ist eine Beschränkung besser, damit möglichst schnell das angesparte Vermögen wieder zurück ind ie eigene Tasche wandert.</i></p>
<h3>Welche Laufzeiten sind vor Rentenantritt sinnvoll?</h3>
<p>Zu dieser Frage existieren keine eindeutigen Antworten. Jeder Experte besitzt seine eigene fundierte Meinung zu diesem Thema. So wird der eigene Versicherungsberater eher hervorheben, dass bei einem möglichst frühen Abschluss die Prämien, verhältnismäßig zur späteren Zusatzpension, sehr gering ausfallen. Wer schon in seinen Zwanzigern eine Pensionsversicherung abschließt, wird die erwähnte Faustregel im positiven Sinne aushebeln. Der umgekehrte Fall wäre ein Abschluss nur 10 Jahre vor Pensionsantritt. In diesem Fall wird die Prämie sehr hoch sein. Der Normalfall ist ein Abschluss in den Dreißigern, eine Laufzeit von 25 bis 30 Jahre und eine ebenso langer Genuss der Zusatzrente.</p>
<p><i>Hinweis: Eine sehr interessante Option ist eine Laufzeit von null mittels Einmalerlag. In diesen Situationen wird meist auf andere Weise Kapital angespart und dann direkt bei Pensionsantritt eine Rentenversicherung mit einer großen Einzahlungssumme abgeschlossen. Diese Variante hat durchaus ihre Vorteile.</i></p>
<h3>Wie hoch sollte die monatliche Versicherungsprämie sein?</h3>
<p>Schon die Überlegungen zur Laufzeit nehmen diese Frage teilweise vorweg. Natürlich sollten die monatlichen Zahlungen das Budget nicht übermäßig belasten. Dieser Faktor darf nicht ignoriert werden. Wer schon sehr früh eine entsprechende Police abschließt, der muss meist nur mit rund 50 Euro Prämie pro Monat rechnen. Im Durchschnitt legen Versicherungsnehmer jedoch eher 100 Euro monatlich für den schönen Lebensabend zurückgelegt.</p>
<p><i>Tipp: Es muss unbedingt bei Vertragsabschluss beachtet werden, dass eine temporäre Reduzierung oder Aussetzung der Einzahlungen möglich ist. Der Versicherungsnehmer kann sich in Zeiten der vorübergehenden Arbeitslosigkeit oft nicht den üblichen Monatsbeitrag leisten. </i></p>
<h2>Welche Risiken und Nachteile sind vor Versicherungsabschluss zu beachten?</h2>
<figure id="attachment_1067" aria-describedby="caption-attachment-1067" style="width: 900px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" class="size-full wp-image-1067" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Risiken-der-Rentenversicherung.jpg" alt="" width="900" height="600" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Risiken-der-Rentenversicherung.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Risiken-der-Rentenversicherung-300x200.jpg 300w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2017/01/Risiken-der-Rentenversicherung-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /><figcaption id="caption-attachment-1067" class="wp-caption-text">Beim Abschluss einer Rentenversicherung sollten mehrere Faktoren beachtet werden (c)Bigstockphoto.com/133986218/YakobchukOlena</figcaption></figure>
<p>All diesen Fragen, welche letztlich die Auszahlungen bestimmen, haben auch einen großen Einfluss auf die Sinnhaftigkeit der Rentenversicherungen. Verbraucherschützer warnen immer wieder vor einigen Fehlern der Kunden und schlechten Konditionen.</p>
<p>Zuerst sollte das Timing des Vertragsabschlusses wohl überlegt sein. Der Versicherungsmakler möchte selbstverständlich so viele Abschlüsse wie möglich und drängt deshalb schon sehr früh auf die Altersvorsorge. Wenn jedoch wegen fehlendem Geld die Versicherung rückabgewickelt werden muss, dann entstehen dadurch empfindliche Verluste, die den Makler nicht mehr tangieren aber durchaus den Versicherungsnehmer.</p>
<p>Außerdem ist es sehr wichtig, dass der Versicherer einen Garantiezinssatz bietet. Dieser ehemalige Usus stirbt leider langsam aus. Immer weniger Anbieter versprechen zumindest eine gewisse Mindestrendite. Damit wird das Vermögen des Sparers ganz klar der Inflation ausgesetzt.</p>
<p><i>Hinweis: Mittels einer Indexanpassung kann diesem Risiko ein wenig entgegen gewirkt werden. Dadurch erhöhen sich jedoch die monatlichen Prämien sukzessive. Wem dadurch die Beträge zu hoch werden, muss auch eine Option haben, die Klausel aufzulösen.</i></p>
<p>Besonders stark weisen die Konsumentenschützer auf potentielle Alternativen hin. So sollten nicht nur die Tarife der Rentenversicherungen einem genauen Vergleich unterzogen, sondern ebenfalls andere Altersvorsorgen in diesen Vergleich miteinbezogen werden. Wer einen Transport von Punkt A nach Punkt B sucht, wird schließlich nicht nur die Preise für den Zug vergleichen. Die betroffene Person wird ebenfalls die Reise mittels Auto oder vielleicht sogar mittels Flugzeug erwägen.</p>
<h2>Immer an die Rentenversicherung mit Einmalerlag denken</h2>
<p>Diese Option bedeutet immer, dass bis zum Pensionsantritt andere Methoden zur Vermögensanhäufung in Frage kommen. Dies gilt vor allem auch für Selbstständige. So kann in Immobilien investiert werden, bis klar ist, dass aus dem Arbeitsleben ausgeschieden wird. Dann können die Immobilien verkauft werden und ein Einmalerlag in eine Rentenversicherung erfolgen.</p>
<p>Ganz ähnlich kann es auch mit jeder anderen Anlage in Aktien, Anleihen oder sonstige Wertpapiere bzw. Sparkonten erfolgen. Der große Vorteil in diesen Fällen ist die erhöhte Flexibilität, die bei einer längeren Laufzeit von 30 Jahren einfach ausbleibt. Diese Option darf in Sachen privater Rentenversicherung keinesfalls außer Acht gelassen werden.</p>
<p><iframe loading="lazy" src="https://www.youtube.com/embed/p7tLjDivS4s" width="560" height="315" frameborder="0" allowfullscreen="allowfullscreen"></iframe></p>
<div style="margin-bottom:20px!important;">
<p class="weitere_infos">Weiterführende Links</p>
<p><a href="http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161213_OTS0030/ak-studie-2-bei-rentenversicherungen-nichts-ueberstuerzen">http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161213_OTS0030/ak-studie-2-bei-rentenversicherungen-nichts-ueberstuerzen</a><br />
<a href="http://diepresse.com/home/wirtschaft/verbraucher/5129783/Private-Vorsorge-fuer-Pension_Oesterreich-als-Negativbeispiel">http://diepresse.com/home/wirtschaft/verbraucher/5129783/Private-Vorsorge-fuer-Pension_Oesterreich-als-Negativbeispiel</a></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Pensionskontoauszug</title>
		<link>https://www.versichert.at/pensionskontoauszug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Apr 2015 08:58:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pension]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://versichert.at/?p=467</guid>

					<description><![CDATA[<p>In Österreich wurde die Sozialversicherung im Bereich der Pensionen reformiert. Durch diese Reform erhalten viele Versicherte seit dem Jahre 2014 die Möglichkeit, Einsicht in das neue Pensionskonto zu erhalten. Durch Abfrage der Daten ist es seither möglich, sich über den aktuellen Stand sowie über die zu erwartende Pension über den Weg des Pensionskontoauszuges zu informieren. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><!--Ads1--><br />
In Österreich wurde die Sozialversicherung im Bereich der Pensionen reformiert. Durch diese Reform erhalten viele Versicherte seit dem Jahre 2014 die Möglichkeit, Einsicht in das neue Pensionskonto zu erhalten. Durch Abfrage der Daten ist es seither möglich, sich über den aktuellen Stand sowie über die zu erwartende Pension über den Weg des Pensionskontoauszuges zu informieren. Das betrifft alle Versicherte, welche ab dem 1. Januar 1955 geboren wurden. Versicherte wurden in Österreich bereits mittels Radiowerbung über die neuen Möglichkeiten des Pensionskontos aufgeklärt und erhalten den aktuellen Kontoauszug des Pensionskontos mit Einführung des neuen Systems zugeschickt. Bei Bedarf ist aber ebenso eine Abfrage des Kontos möglich. Dadurch lassen sich die Daten auch zukünftig jederzeit darlegen sowie bei Bedarf mithilfe eines Versicherungsberaters aufbereiten und analysieren. Eine entstehende Finanzlücke, welche sich bei Eintritt in das Pensionsalter durch die Differenz des Aktiv-Einkommens und der Pension ergeben kann, lässt sich auf diese Weise frühzeitig erkennen.</p>
&nbsp;
<h2>Die Abfrage des Pensionskontos</h2>
<p>Den Auszug zum neuen Pensionskonto erhalten Versicherte im Laufe des Jahres 2014 automatisch zugesandt. Alternativ können Versicherte diesen beim Versicherungsträger beantragen oder direkt das Pensionskonto abfragen. Das ist mit der Bürgerkarte oder einer Handysignatur in wenigen Schritten möglich, wodurch Versicherte direkt online den Pensionskontoauszug abfragen können. Damit im Anschluss sofort eine Analyse der Daten vorgenommen werden kann, lässt sich die Abfrage des Pensionskontos auf Wunsch mit einem Versicherungsberater durchführen. Diesen Service können Versicherte nach Terminabsprache kostenlos in Anspruch nehmen und dadurch von erweiterten Services profitieren. Denn für die Aufbereitung und Analyse der Daten kann es von Vorteil sein, einen Versicherungsberater mit Fachkenntnissen zur Seite zu haben. Mit diesem können alle Informationen des Pensionskontos detailliert aufbereitet werden. Anschließend erhält der Versicherte den zu erwartenden Betrag der Pension mitgeteilt und anhand dessen lässt sich anschließend die Pensionslücke ermitteln.</p>
<figure id="attachment_470" aria-describedby="caption-attachment-470" style="width: 900px" class="wp-caption alignnone"><a href="https://versichert.at/wp-content/uploads/2015/04/pensionskonto-online-abrufen.jpg"><img decoding="async" class="wp-image-470 size-full" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2015/04/pensionskonto-online-abrufen.jpg" alt="online den Pensionskontoauszug abfragen" width="900" height="579" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2015/04/pensionskonto-online-abrufen.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2015/04/pensionskonto-online-abrufen-300x193.jpg 300w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></a><figcaption id="caption-attachment-470" class="wp-caption-text">online den Pensionskontoauszug abfragen</figcaption></figure>
<h2> Wichtige Details des Pensionskontoauszuges</h2>
<p>Der Pensionskontoauszug ist einheitlich aufgebaut und enthält alle relevanten Daten, die zur Ermittlung der zu erwartenden Pension notwendig sind. Zu diesen zählt in erster Linie der Pensionsanspruch, welchen der Versicherte bereits erworben hat sowie eine Gesamtgutschrift zum Pensionskonto. Ebenso wird dem Versicherten mit dem Auszug mitgeteilt, ob alle Versicherungszeiten beim Versicherungsträger registriert wurden und wann die Voraussetzungen erfüllt wurden, die zu erwartende Pension zu erhalten.</p>
<h2>Die Versicherungszeiten</h2>
<p>Die zu erwartende Pension berechnet sich dabei insbesondere nach den vorliegenden Versicherungszeiten und nach dem zu erwartenden Regelpensionsalter. Der bereits erworbene Pensionsanspruch wird auf dem Pensionskonto durch Erst- und Teilgutschriften angezeigt. Mit der Kontoerstgutschrift werden alle relevanten Versicherungszeiten im Kontoauszug berücksichtigt, welche der Versicherte vor dem 31. Dezember 2013 erworben hat. Ab dem Jahr 2014 werden zugleich Teilgutschriften für jedes weitere Versicherungsjahr aufgeführt.</p>
<p>Bei den Versicherungszeiten können Zeiten wie:</p>
<ul>
<li><strong>Beschäftigungszeiten</strong></li>
<li><strong>Studien- und Schulzeiten</strong></li>
<li><strong>Kindererziehungszeiten</strong></li>
<li><strong>Zeiten mit Bezug von Arbeitslosengeld</strong></li>
</ul>
<p>und einige weitere eine Rolle spielen. Dem Pensionskontoauszug kann in der Regel ein Hinweis entnommen werden, ob alle Versicherungszeiten berücksichtigt wurden. Ist dies nicht der Fall, dann sollten diese Zeiten vor einer genauen Analyse der Daten korrigiert werden. Mit dem Antrag zur Vervollständigung der Daten müssen dem Versicherungsträger entsprechende Unterlagen oder Beschäftigungszeiten zur Verfügung gestellt werden. Denn erst durch Vervollständigung der Daten können möglichst genaue Ergebnisse erzielt werden, mit denen besser eingeschätzt werden kann, wie sich die finanzielle Situation mit Eintritt in das Pensionsalter darstellen wird.</p>
<h2>Veränderung der Pensionsansprüche</h2>
<p>Weiter Erhöhungen bzw. Veränderungen der zu erwartenden Pensionsansprüche sind zum Beispiel durch:</p>
<ul>
<li><strong>Veränderungen der Einkünfte</strong></li>
<li><strong>einen Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter</strong></li>
<li><strong>im Ausland erworbene Pensionsansprüche möglich.</strong></li>
</ul>
<p>Denn bei der Berücksichtigung der Versicherungszeiten ist zu beachten, dass Zeiten, die im Ausland erworben wurden, auch die Alterspension erhöhen können. Allerdings werden diese Pensionsansprüche erst mit Eintritt ins Pensionsalter überprüft und berücksichtigt.</p>
<h2>Pensionsvorsorge treffen</h2>
<p>In vielen Fällen werden die analysierten Daten des neuen Pensionskontos ergeben, dass sich mit Eintritt in das Pensionsalter eine Rentenlücke unterschiedlichen Ausmaßes ergeben wird. Die Lücke zwischen der Pension und des Wunschbetrages für das Alter lassen sich auf verschiedene Weisen schließen. Dazu ist es in der Regel notwendig, eine private Pensionsvorsorge zu treffen. Je nach Höhe der Pensionslücke, der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, bereits geschlossener Vorsorgeverträge und dem Alter des Versicherten können andere Finanzprodukte infrage kommen, wie beispielsweise eine private Rentenversicherung. Mit dem Versicherungsberater lassen sich alle relevanten Daten berücksichtigen, damit sich die Pensionsvorsorge zur Wunschpension an die individuellen Gegebenheiten und Vorstellungen anpassen lässt.</p>
<div style="margin-bottom:20px!important;">
</div>
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<span class="tve-leads-two-step-trigger tl-2step-trigger-0"></span><span class="tve-leads-two-step-trigger tl-2step-trigger-0"></span><p>Der Beitrag <a href="https://www.versichert.at/pensionskontoauszug/">Der Pensionskontoauszug</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.versichert.at">Versicherungen in Österreich</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pensionskonto neu</title>
		<link>https://www.versichert.at/das-neue-pensionskonto/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2015 10:50:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pension]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://versichert.at/?p=322</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit Anfang des Jahres 2014 gibt es in Österreich das neue Pensionskonto. Derzeit werden alle Haushalte im Alpenland von der Pensionsversicherungsanstalt über den aktuellen Stand des neuen Pensionskontos informiert. Die Pensionsversicherungsanstalt gab in der jüngeren Vergangenheit Informationen zu dieser Aktion auch über Radiowerbung bekannt. Durch den Erhalt der Auszüge können Versicherte die Höhe der zu [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.versichert.at/das-neue-pensionskonto/">Pensionskonto neu</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.versichert.at">Versicherungen in Österreich</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><!--Ads1--><br />
Seit Anfang des Jahres 2014 gibt es in Österreich das neue <strong>Pensionskonto</strong>. Derzeit werden alle Haushalte im Alpenland von der Pensionsversicherungsanstalt über den aktuellen Stand des neuen Pensionskontos informiert. Die Pensionsversicherungsanstalt gab in der jüngeren Vergangenheit Informationen zu dieser Aktion auch über Radiowerbung bekannt. Durch den Erhalt der Auszüge können Versicherte die Höhe der zu erwartenden Pension ermitteln. Die Informationen können dazu genutzt werden, eine etwaig entstehende Pensionslücke frühzeitig zu ermitteln, um noch rechtzeitig Vorsorge treffen zu können. Um die Details des Kontoauszuges verstehen zu können, kann die Hilfe eines Versicherungsberaters in Anspruch genommen werden, da die Inhalte zum Teil für Laien nur sehr schwer nachvollziehbar sind. Mit einem Berater lässt sich die gesamte Situation meistens deutlich besser analysieren, damit bei einer festgestellten <strong>Pensionslücke</strong> entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.</p>
&nbsp;
<h2>Was ist das Pensionskonto</h2>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-211" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto_abfragen.jpg" alt="Pensionskonto abfragen" width="900" height="676" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto_abfragen.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto_abfragen-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></p>
<p>Mit Einführung des neuen <strong>Pensionskontos</strong> wurde in Österreich eine große Reform der Sozialversicherung umgesetzt. Die Änderung betrifft alle Personen, die ab dem 1. Januar 1955 geboren wurden, denn diese Verbraucher erhalten von der Pensionsversicherung den aktuellen Pensionskontoauszug zugeschickt und können sich anhand dessen über den aktuellen Kontostand informieren. Auf Basis dieser Kontomitteilung wird es Versicherten ermöglicht abzulesen, wie hoch die bisher erworbenen Pensionsansprüche sind. Anhand dieser Zahl besteht dann im Folgenden die Möglichkeit, die voraussichtliche Pension zu ermitteln und dadurch die Pensionslücke festzustellen. Für viele Personen wird durch diesen Auszug deutlich, wie hoch der Mehrbedarf im Pensionsalter sein wird. Denn zwischen dem Aktiv-Einkommen und der Pension im Alter gibt es einen großen Unterschied.</p>
<p><strong>Auf jedem Pensionskontoauszug sind folgende Angaben zu finden:</strong></p>
<ul>
<li><strong>bereits erworbener Pensionsanspruch</strong></li>
<li><strong>bisherige Gesamtgutschrift des Kontos</strong></li>
<li><strong>Zeitpunkt, ab welchem Voraussetzungen zum Bezug der Pension erfüllt sein werden</strong></li>
<li><strong>Hinweis darüber, ob alle relevanten Versicherungszeiten registriert wurden</strong></li>
</ul>
<h2>Pensionskonto abfragen</h2>
<p>Bevor der Mehrbedarf jedoch ermittelt werden kann, gilt es zunächst, die Daten des Pensionskontos abzufragen und zu analysieren. Um den Pensionskontoauszug abfragen zu können, müssen Versicherte jedoch nicht auf die Post warten, sondern sie können das Pensionskonto auch online einsehen. Ein Versicherungsberater kann bei allen Schritten behilflich sein. Denn von der Abfrage des Kontoauszuges bis zur Analyse sind einige Dinge zu beachten. Kosten müssen Versicherte nicht befürchten, wodurch der Service des Versicherungsberaters kostenlos genutzt werden kann.</p>
<p>Gemeinsam mit dem Versicherungsberater lässt sich das Pensionskonto abfragen. Das ist online mit der Handysignatur oder per Bürgerkarte zur Identifizierung möglich. Direkt nach der Abfrage stehen dem Versicherungsberater alle notwendigen Daten zur Verfügung, um diese zu analysieren und aufzubereiten, damit der Versicherte anhand dieser Informationen einschätzen kann, welche Pensionslücke sich mit Bezug der Versicherungsleistung ergibt. Um genaue Ergebnisse zu erhalten, ist es allerdings notwendig, dass die Daten über alle vergangenen Dienststellen vollständig vorliegen. Fehlen einige Zeiten, muss zunächst eine Korrektur veranlasst werden. Lücken im Versicherungsverlauf können sich nicht nur durch fehlende Beschäftigungszeiten, sondern ebenso durch nicht berücksichtigte Kindererziehungszeiten oder Schul- und Studienzeiten ergeben. Entsprechende Unterlagen sind einzureichen. Im Anschluss können die Daten für eine genaue Analyse der Finanzsituation im Pensionsalter genutzt werden.</p>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-210" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto.jpg" alt="Pensionskonto" width="900" height="590" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto-300x196.jpg 300w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto-207x136.jpg 207w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto-260x170.jpg 260w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto-430x283.jpg 430w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></p>
<h2>Pensionslücke schließen</h2>
<p>Nachdem der Versicherungsberater dem Versicherten alles aufbereitet hat und die Pensionslücke, die sich aus der Differenz zwischen aus dem Aktiv-Einkommen und der zu erwartenden Pension ergibt, ermittelt hat, kann eine Beratung erfolgen, wie diese finanzielle Lücke geschlossen werden kann. Durch einen späteren Pensionsantritt kann sich der Aktiv Beitrag erhöhen. Zur Pensionsvorsorge kann zum Beispiel ein privater Rentenversicherungsvertrag geschlossen werden. Die private Pensionsvorsorge lässt sich dabei individuell an die jeweiligen Vorstellungen und Voraussetzungen anpassen. So kann der finanzielle Bedarf ermittelt werden, der für die private Pensionsvorsorge wichtig ist, genauso wie die Wunschpension. Diese Wunschpension setzt sich aus den Leistungen der Pensionsversicherung sowie aus den finanziellen Mitteln der privaten Pensionsvorsoge zusammen. Grundsätzlich kann gesagt werden, je früher die Pensionslücke erkannt wird, desto einfacher ist es möglich, mit wenig Kapitalbedarf ausreichend Kapital anzusparen, um den finanziellen Mehrbedarf im Alter decken zu können.</p>
<h2>Schritte zum Pensionskonto</h2>
<ul>
<li><strong>Termin bei einen Versicherungsberater vereinbaren</strong></li>
<li><strong>Pensionsversicherungsauszug herunterladen</strong></li>
<li><strong>Daten prüfen und ggf. Unterlagen nachreichen</strong></li>
<li><strong>Daten gemeinsam mit Versicherungsberater analysieren</strong></li>
<li><strong>berechnen der Pensionslücke und der Wunschpension</strong></li>
<li><strong>geeignete private Vorsorgeprodukte zum Schließen der Pensionslücke finden</strong></li>
</ul>
<h2>Beratung zum Pensionskonto</h2>
<p><strong>So gehen wir vor:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Wir laden den Pensionsversicherungsauszug gemeinsam herunter.</strong></li>
<li><strong>Wir prüfen und analysieren die Daten mit Ihnen.<br />
</strong></li>
<li><strong>Wir berechnen die Pensionslücke anhand der Wunschpension.</strong></li>
<li><strong>Wir finden geeignete private Vorsorgeprodukte zum Schließen der Pensionslücke.<br />
</strong></li>
</ul>
<h2>Unser Pensionskontorechner</h2>
<p>Der Pensionskontorechner berechnet Ihre künftige Pensionshöhe.<br />
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			</item>
		<item>
		<title>Ihr Pensionskonto abfragen und Pensionslücke berechnen</title>
		<link>https://www.versichert.at/ihr-pensionskonto-abfragen-und-pensionsluecke-berechnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Apr 2015 10:50:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Pension]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://versichert.at/?p=324</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit Anfang des Jahres 2014 gibt es in Österreich das neue Pensionskonto. Derzeit werden alle Haushalte im Alpenland von der Pensionsversicherungsanstalt über den aktuellen Stand des neuen Pensionskontos informiert. Die Pensionsversicherungsanstalt gab in der jüngeren Vergangenheit Informationen zu dieser Aktion auch über Radiowerbung bekannt. Durch den Erhalt der Auszüge des neuen Pensionskontos können Versicherte die [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><!--Ads1--><br />
Seit Anfang des Jahres 2014 gibt es in Österreich <strong>das neue Pensionskonto</strong>. Derzeit werden alle Haushalte im Alpenland von der Pensionsversicherungsanstalt über den aktuellen Stand des neuen Pensionskontos informiert. Die Pensionsversicherungsanstalt gab in der jüngeren Vergangenheit Informationen zu dieser Aktion auch über Radiowerbung bekannt. Durch den Erhalt der Auszüge des neuen Pensionskontos können Versicherte die Höhe der zu erwartenden Pension ermitteln. Die Informationen können dazu genutzt werden, eine etwaig entstehende Pensionslücke frühzeitig zu ermitteln, um noch rechtzeitig Vorsorge treffen zu können. Um die Details des Kontoauszuges verstehen zu können, kann die Hilfe eines Versicherungsberaters in Anspruch genommen werden, da die Inhalte zum Teil für Laien nur sehr schwer nachvollziehbar sind. Mit einem Berater lässt sich die gesamte Situation meistens deutlich besser analysieren, damit bei einer festgestellten Pensionslücke entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.</p>
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<p><strong>So gehen wir vor:</strong></p>
<ul>
<li><strong>Wir laden den Pensionsversicherungsauszug gemeinsam herunter.</strong></li>
<li><strong>Wir prüfen und analysieren die Daten mit Ihnen.<br />
</strong></li>
<li><strong>Wir berechnen die Pensionslücke anhand der Wunschpension.</strong></li>
<li><strong>Wir finden geeignete private Vorsorgeprodukte zum Schließen der Pensionslücke.<br />
</strong></li>
</ul>
<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-211" src="https://versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto_abfragen.jpg" alt="Pensionskonto abfragen" width="900" height="676" srcset="https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto_abfragen.jpg 900w, https://www.versichert.at/wp-content/uploads/2014/07/pensionskonto_abfragen-300x225.jpg 300w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></p>
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